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Benachteiligungsverbot für Betriebsräte

M
moppedluder
Jan 2018 bearbeitet

Ich war 14 Jahre freigestellter Betriebsrat (23 köpfiger BR) und habe 2006 meine Freistellung aufgegeben um wieder in meinen alten Beruf zu arbeiten. Im laufe der Jahre wurde mein Entgelt dem von vergleichbaren Kollegen angepasst. Meine 2jährige Sicherung und Qualifikation (§38 BetrVG) läuft jetzt aus. Leider hat sich die Technik dermassen weiterentwickelt, das diese 2jährige Qualifikationszeit nicht ausreicht um die Erfahrung zu erwerben die meine Kollegen in den 14 Jahren erworben haben. Der Arbeitgeben will mich jetzt heruntergruppieren. Dann wäre ich wieder auf dem Stand wie vor 14 Jahren. Kann ich dagegen angehen - wie stehen die Chancen? Den ich empfinde es schon als Nachteil wieder da zu stehen wo ich mal war, während andere sich finanziell permanent weiterentwickelt haben.

  • Bin aber weiterhin noch BR Mitglied- Würde mich über Antwort freuen
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Community-Antworten (3)

B
BRV4U

05.04.2008 um 14:25 Uhr

Anhand der Größe eures BR lässt sich leicht ausrechnen, dass ihr keine kleine Garagenklitsche seit. In einem Unternehmen dieser Größenordnung sollte es möglich sein, Kolleg/Innen wie dir die Möglichkeit der Weiterbildung zu bieten. Ich habe jetzt das BetrVG nicht zur Hand, aber so etwas meine ich da schon mal gelesen zu haben. Aber nach mehr als 14 Jahren BR -Zugehörigkeit solltest du eigentlich wissen wie du jetzt handeln solltest...;-) Zur Not bitte um ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht...

DAH
Der alte Heini

05.04.2008 um 23:28 Uhr

moppedluder Du hast nach deiner Freistellung die gleichen Rechte (Pflichten) wie vergleichbar Arbeitnehmer in deinem Betrieb. Das gilt für den beruflichen Aufstieg, Gehalt, Schulungen und so weiter. Wenn der AG da uneinsichtig ist, solltest Du dein Recht mit der Hilfe des ArbG durchsetzen.

Probleme könnte es geben, wenn Du trotz entsprechender Weiterbildung und Einarbeitung die Sache nicht packst. Dann müsste in der Tat über einen anderen Einsatz nachgedacht werden. Ich persönlich würde das Problem mit Hilfe des Arbeitsgerichts regeln. Vielleicht gibt dir das ArbG noch die Möglichkeit auf weiter Schulungen, was durchaus sein könnte wenn sich die Technik in deinem Beruf wirklich so gravierend verändert hat.

J
jotim

07.04.2008 um 23:47 Uhr

Ich muss zunächst einmal meinen RESPEKT zollen! Nach so einer langen Zeit wieder echter Arbeit nachzugehen ist ein mutiger Schritt - aber wichtig für die Glaubwürdigkeit des Wahlamtes BR!!!
So - zum Thema: Wenn die Qualifizierungszeit nicht ausreicht - dann kann es ja auch daran liegen, dass einfach zu viele Maßnahmen nötig sind und zudem ja auch Praxiszeit zur Anwendungsübung notwendig sind. Dies sollte auch dem Arbeitgeber einleuchten. Somit wäre über eine "Fristverlängerung" - ggf. mit GERINGEM, BEFRISTETEN Abschlag zur Ziel-Eingruppierung ein gangbarer Kompromiß. Ich würde aufgrund der komplexen und nicht allein formal zu beleuchtenden Thematik dringend raten, dich rechtlich und methodisch beraten zu lassen. Ich kann schlecht einschätzen ob der vermeintlich kurze Weg zum Arbeitsgericht wirklich besser ist, als ein informeller, vertrauensvoller (sofern möglich) Dialog. Wie wärs mit einem fachlich kompetenten Mediator?

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