Erstellt am 05.04.2008 um 09:33 Uhr von pirat
@ uwickert
es könnte sich durchaus um eine Leistungskontrolle handeln, du hast die Möglichkeit, nach § 84 Abs.1 BetrVG Beschwerderecht, den BR einzuschalten...
mehr dazu hier...lies es dir aufmerksam durch!
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/beschwerderecht.php
Erstellt am 05.04.2008 um 12:54 Uhr von elmer j.fudd
Haben wir auch alles durch, ebenfalls Call Center. Wende Dich an den Betriebsrat. Wir haben dem Arbeitgeber klar gemacht, dass Arbeiten unter ständiger Beobachtung aus verschiedenen Gründen nicht ok ist (Leistungs- und Verhaltenskontrolle / Arbeitsschutz). Das ganze fällt unter den Begriff "Monitoring".
Viel Spaß beim Recherchieren und viel Erfolg ;o)
Erstellt am 05.04.2008 um 16:41 Uhr von paula
@pirat
eine Leistungskontrolle durch den AG siehtst Du als nicht zulässig an? Auch die Kontrolle eines MA gehört zur Führung.
Um daraus einen Fall für den BR zu machen gehört ja wohl noch einiges mehr dazu
@j.fudd
wenn Du jemanden zum Thema call center und Monitoring auf die Reise in die Weiten des Internets schickst dann solltest Du aber bitte auch dazu sagen dass das was man dort findet wohl fast ausschließlich mit der TECHNISCHEN Mitarbeiterkontrolle zu tun hat.
Erstellt am 05.04.2008 um 17:22 Uhr von pirat
@paula
... eine Leistungskontrolle durch den AG siehtst Du als nicht zulässig an....wo schrieb ich das?
Siehst du was, was ich nicht sehe??
Erstellt am 05.04.2008 um 18:15 Uhr von Furtzi
Typisch paula, anstatt die Frage selbst zu beantworten, meckert sie lieber mit allen anderen rum!
Erstellt am 05.04.2008 um 18:19 Uhr von pirat
@Furtzi
dein Posting ist
1tens wenig hilfreich, und
2tens altklug....! Lass es........
Erstellt am 05.04.2008 um 19:21 Uhr von paula
@pirat
damit das Beschwerdeverfahren letztendlich ggf. auch durch eine Einigungsstelle erfolgreich sein kann müßte die Leistungskontrolle ja unzulässig sein... daher meine Antwort...
Es stellt sich natürlich die Frage ob die Einigungsstelle hier überhaupt entscheiden könnte. Man müßte es dann sicher anders aufziehen....
Erstellt am 07.04.2008 um 11:51 Uhr von Petrus
Man könnte da natürlich eine Frage der Ordnung im Betrieb sehen (§87(1) Nr. 1BetrVG). --> E-Stelle
Der Übergang von "sporadischer Leistungskontrolle" zu ständiger Beobachtung durch den Chef könnte man auch als "erhebliche Änderung der Umstände" sehen, "unter denen die Arbeit zu leisten ist." (§95(3) BetrVG). Wenn der BR sein MBR nach §99 BetrVG verletzt sieht, könnte nach §101 und/oder §23(3) BetrVG tätig werden. --> ArbG
Ansonsten kann man einige BRM zum Thema Mobbing schulen lassen und eine entsprechende BV "anschieben"...
Die entsprechend notwendigen BR-Tätigkeiten kann natürlich am besten das BRM leisten, dass sich am einfachsten abmelden kann - wenn man denn schon beim Chef auf dem Schoß sitzt ;-)
Erstellt am 07.04.2008 um 20:23 Uhr von jotim
Hat der Chef begründet, warum er Dich im Blick haben will? Gibt es vielleicht (gute) Gründe (Schulungsbedarf erkennen, Leistung durch persönliche Beobachtung beurteilen - das dann bitte aber bei anderen auch!, befristet mit klarer Perspektive....????), die Dir vorab erklärt wurden und vielleicht zu akzeptieren wären - denn: Der Arbeitgeber hat in seinem Laden schon das Direktionsrecht und kann festlegen, wer wo sitzt. Andererseits hat jeder Mitarbeiter das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (§ 75.2 BetrVG) und Gleichbehandlung. Hier wäre dann evtl. auch ein Ansatzpunkt mit dem sich ein BR zu beschäftigen hätte.
Ein vertrauensvolles Gespräch mit dem BR ist da dringend geboten. Besonders da Du ja vermutest/weist dass man Dich wohl loswerden will.