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behindertengerechter Stuhl

S
Sarmale
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute , hat ein Gleichgestellter auf Antrag Anspruch auf einen behindertengerechten Stuhl, oder nur ein Schwerbehinderter ?

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

04.04.2008 um 01:37 Uhr

Sarmale, selbst ohne Schwerbehinderung aber mit der notwendigen ärztlichen Indikation, kann man einen Antrag auf Kostenübernahme bei der BFA (länger als 15 Jahre Beiträge gezahlt) oder bei einem anderen Rehaträger einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Habe ein gutes Informationsblatt dazu von unserer FaSi bekommen, habe es aber im Internet nicht gefunden. Frage ihn morgen und stelle Dir den Link noch rein.

C
Catweazle

04.04.2008 um 01:38 Uhr

@Sarmale,

hier ist eine Übersicht: http://www.incobs.de/infothek/finanzierung/arbeitsplatzausstattung.php

Spezialstühle für Bandscheibengeschädigte werden z.B. vom Rentenversicherungsträger und auch der Berufsgenossenschaft bezahlt oder bezuschusst. Ein ärztliches Attest ist aber notwendig. Das gilt für alle - nicht nur Schwerbeschädigte und Gleichgestellte.

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