Abwahl eines BR-Mitgliedes
Der BR beschloß ein Mitglied aus der Gremium n.§ 23 Betr.VG auszuschließen. Am schwarzen Brett hängt die INFO, er trat aus gesundheitlichen Gründen zurück. Der BR lässt ihn nicht mehr zu Sitzungen zu und hat ein Ersatzmitglied als Vollmitglied in das Gremium aufgenommen. Was macht das ausgeschlossene Br-Mitglied ? Klage beim Arb.ger. ode Rechtsanwalt ? oder gewerkschaftliche Beratung ? Ist der Beschluß wirksam ? von Yogi
Community-Antworten (4)
04.04.2008 um 01:30 Uhr
Hat dieser BR (und insbesondere der BRV) 'nen Knall?
Wo im § 23 steht denn, dass der BR das darf?
Der BR riskiert damit (außer dass das Restgremium wegen § 23 fällig sein könnte), dass alle seine (ohne den "Ausgeschlossenen") getroffenen Beschlüsse wegen falscher Einladung unwirksam sind.
04.04.2008 um 08:36 Uhr
Das ist der Hammer. Was macht das ausgeschlossene Br-Mitglied ? Ab zur GW oder zum FA-Arbeitsrecht. Die qwissen was zu tun ist. Ist der Beschluß wirksam ? Nein!
04.04.2008 um 11:37 Uhr
dieses gremium hat seinen kopf schon in der schlne und riskiert selbst den §23 betrvg. das brm sollte zur gewerkschaft gehen.
04.04.2008 um 16:36 Uhr
Yogi wenn der Kollege selber aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten ist, hat sich die Angelegenheit doch eh erledigt. Oder diente diese Info nur als Verharmlosung des Rausschmisses?
Der BR selbst kann kein Mitglied aus dem BR ausschließen. Ist der BR der Meinung, dass der Kollege nun rechtlich kein BR Mitgl. mehr ist und nicht mehr zu Sitzungen eingeladen wird, so sollte der Betroffene mit Hilfe eines Fachanwalts den BR eines anderen belehren.
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