Wie kann man mit folgendem Tatbestand umgehen?
Ein BR-Mitglied, das auch im GBR und WA ist, wird für ca. 6 Monate an ein anderes Unternehmen ausgeliehen (AÜG-Vertrag). Wegen der neuen Aufgabe und natürlich der Einarbeitungszeit, wird es schwierig bis unmöglich, die laufenden BR-Geschäfte durchzuführen. Kann man da die einfache BR-Tätigkeit für diesen Zeitraum ruhen lassen. GBR- und WA-Tätigkeiten, die nicht so zeitaufwändig sind, aber weiter bei dem Mitglied belassen?