Ruhende BR-Tätigkeit
Wie kann man mit folgendem Tatbestand umgehen? Ein BR-Mitglied, das auch im GBR und WA ist, wird für ca. 6 Monate an ein anderes Unternehmen ausgeliehen (AÜG-Vertrag). Wegen der neuen Aufgabe und natürlich der Einarbeitungszeit, wird es schwierig bis unmöglich, die laufenden BR-Geschäfte durchzuführen. Kann man da die einfache BR-Tätigkeit für diesen Zeitraum ruhen lassen. GBR- und WA-Tätigkeiten, die nicht so zeitaufwändig sind, aber weiter bei dem Mitglied belassen?
Community-Antworten (1)
04.04.2008 um 10:05 Uhr
Erstmal bleibt der Kollege als BR im Amt. Für die Zeit seiner Abwesenheit rückt ein Ersatzmitglied nach.
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