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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeiterzahl

B
Belladonna
Nov 2016 bearbeitet

Wie verhält es sich, wenn in einer Wahlperiode die Mitarbeiterzahl sinkt und ein Betriebsratsmitglied die Firma wechselt, muss der Nachrücker dann trotzdem in den Betriebsrat obwohl die Mitarbeiterzahl jetzt unter 20 liegt. Oder sollte nun noch einmal gewählt werden, weil man nur noch eine Person benötigt. Wir sind momentan 3 B.Mitglieder und haben letztes jahr neu gewählt.

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Community-Antworten (2)

S
Südmann

24.02.2011 um 10:03 Uhr

es gibt da die Stichtagregelung im § 13 BetrVG Abs.2 Punkt 1 zum Thema "Neuwahl" bei sinkenden Mitarbeiterzahlen man schaut sich an, was genau an diesem Tag Sache ist alles davor oder danach spielt keine Rolle

ansonsten der BR bleibt erstmal ein 3erGremium das Ersatzmitglied rückt nach

B
Belladonna

24.02.2011 um 11:21 Uhr

Vielen Dank, bin neu im Betriebsrat und brauche noch Unterstützung, hat mir sehr weitergeholfen.

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