Wie verhält es sich, wenn in einer Wahlperiode die Mitarbeiterzahl sinkt und ein Betriebsratsmitglied die Firma wechselt, muss der Nachrücker dann trotzdem in den Betriebsrat obwohl die Mitarbeiterzahl jetzt unter 20 liegt.
Oder sollte nun noch einmal gewählt werden, weil man nur noch eine Person benötigt.
Wir sind momentan 3 B.Mitglieder und haben letztes jahr neu gewählt.