Mitarbeiterzahl
Wie verhält es sich, wenn in einer Wahlperiode die Mitarbeiterzahl sinkt und ein Betriebsratsmitglied die Firma wechselt, muss der Nachrücker dann trotzdem in den Betriebsrat obwohl die Mitarbeiterzahl jetzt unter 20 liegt. Oder sollte nun noch einmal gewählt werden, weil man nur noch eine Person benötigt. Wir sind momentan 3 B.Mitglieder und haben letztes jahr neu gewählt.
Community-Antworten (2)
24.02.2011 um 10:03 Uhr
es gibt da die Stichtagregelung im § 13 BetrVG Abs.2 Punkt 1 zum Thema "Neuwahl" bei sinkenden Mitarbeiterzahlen man schaut sich an, was genau an diesem Tag Sache ist alles davor oder danach spielt keine Rolle
ansonsten der BR bleibt erstmal ein 3erGremium das Ersatzmitglied rückt nach
24.02.2011 um 11:21 Uhr
Vielen Dank, bin neu im Betriebsrat und brauche noch Unterstützung, hat mir sehr weitergeholfen.
Verwandte Themen
Freistellung / Mitarbeiterzahl unter 200? /
ÄlterHallo zusammen, durch einem Betriebsübergang und weiteren (schon vorab) Kündigungen in anderen Bereichen, sank die Mitarbeiterzahl im Betrieb (vermutlich) unter 200 Arbeitnehmer. Ist nun der Betrie
Zählen Leiharbeiter zur Mitarbeiterzahl bei BR-Wahlen?
ÄlterZählen Leiharbeiter zur Mitarbeiterzahl bei BR-Wahlen?
BR-Wahl, Wahlausschuß - kann man bei einer Mitarbeiterzahl, von 16 +2 mehr als eine Persohn als BR wählen?
ÄlterHallo, Kann man bei einer Mitarbeiterzahl, von 16 +2, mehr als eine Persohn als BR wählen, z.b 1BR und 1 Vertreter, Protolokführer?
Mitarbeiterzahl sinkt. BR reduzieren?
ÄlterHallo zusammen, unser BR (5 Mitglieder) besteht seit Anfang diesen Jahres. Durch eine Betriebliche Maßnahme sinkt die Mitarbeiterzahl um 9, auf 47, also unter 50. Die GL sagte nun, wir müssen dann
§13 2/2 - Betriebsratswahlen - nur noch 1 Betriebsrat + Ersatz gewählt?
ÄlterHallo Unser BetrRat bestand aus 3 Mitgliedern, ist auf Grund des Rücktritts eines Mitglieds nicht mehr vollständig und es gibt auch keine Ersatzmitglieder mehr. D.h. Neuwahlen. Nun ist mittlerweil