Trinkgeldannahme = Kündigung und Rauchverbot; BR wurde nicht mit einbezogen - was tun?
Hallo,
brauche ganz dringend Eure Hilfe! Unser Versandleiter hat erfahren, dass einige Staplerfahrer von den anliefernden LKWfahrern ab und an ein Trinkgeld erhalten (weil Sie bei Abladung helfen etc.) Nun hat er hier ein Verbot erteilt und droht mit Kündigung bei Nichteinhaltung! -> BR wurde darüber nicht in Kenntnis gesetzt!!!
Auch hat dieser Versandleiter ein sofortiges Rauchverbot innerhalb der Arbeitszeit erteilt! Laut ihm dürfen alle Versandmitarbeiter nur noch in den Pausenzeiten rauchen! -> BR wurde auch hier nicht mit einbezogen!!!
Nun benötigen wir hier schnelltsmöglich Info wie wir hier weiterverfahren sollen!
Zur Info: Es gibt in unserem Betrieb kein Rauchverbot -> Rauchen ist an offiziell zugelassenen Stellen erlaubt!
Vielen Dank für schnelle Hilfe!
Community-Antworten (2)
02.04.2008 um 15:42 Uhr
Das erste Problem (Trinkgeld) kann der AG alleine regeln/anweisen.
Beim Zweiten (Rauchverbot) muss der BR nach § 87 (1), Nr. 1 beteiligt werden. Das Rauchverbot ist, so angeordnet, unwirksam.
02.04.2008 um 19:17 Uhr
@ w-j
Sag mal, warum ist das beim Trinkgeld nun Direktionsrecht des AG und das Rauchen nicht? Was das Rauchen im Betrieb angeht stehe ich ja völlig auf deiner Seite, aber gehört es nciht zu den Fragen des Ordnung des Betriebes also unseren immer gerne zitierten §87 BetrVG wenn irgendwelche Trinkgelder gegeben werden von externen Zulieferern? Oder denkst du, dass der AG das bestimmen kann, da der AN ja von ihm bezahlt wird? Ich denke, das fällt auch in den 87er - und ist damit mitbestimmungspflichtig durch den BR - ich würde also empfehlen diesbezüglich eine BV abzuschließen um eine klare Regelung zu treffen! Immerhin hat doch jeder in der Firma was davon wenn der LKW schneller abgeladen wird, dann stockt die Produktion nicht! Na und das ein Versandleiter sich erdreistet, ein Rauchverbot aussprechen zu wollen, na das ist schon geil als solches! Dazu sage ich lieber ncihts!!!
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