Hotelkostenübernahme - Fehlende Zustimmung
wir haben ein seminar beschlossen, der ag hat innerhalb von 14 tagen nicht die erforderlichekit wiedersprpochen.
nun soll er eine kostenübernahmeerklärung für das hotel unterschreiben - was ist wenn er das nicht macht ?
muß man auch hier vors gericht ? oder muß man sich dann heir einen vorschuss geben lassen ? wenn ja von wem ?
Community-Antworten (4)
01.04.2008 um 14:49 Uhr
Wenn AG nicht widersprochen hat und das Seminar „erforderlich“, wird AG auch die Kostenübernahme unterschreiben. In § 40 Abs. 1 BetrVG ist festgelegt, dass der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrat entstehenden Kosten zu tragen hat.
Wenn AG wider erwarten diese Kostenübernahme nicht unterschrieben würde handelt AG gesetzwidrig:
- Seminaranbieter sofort informieren, weiteres vorgehen abstimmen
- AG mit Rechtsanwalt drohen
- RA mit Fall beauftragen, dazu Beschluss erforderlich
01.04.2008 um 14:58 Uhr
Konrad, wieso handelt der AG gesetzwidrig, wenn er keine Kostenübernahme unterschreibt?
Wenn es betriebsüblich ist, dass die AN Reisekosten vorab verauslagen, dann ist der AG im Zweifelsfall lediglich gehalten, die Kosten nach dem Seminar zeitnah zu erstatten.
01.04.2008 um 15:29 Uhr
@w-j-l Der AG hat die Kostenübernahme zu unterzeichnen oder Vorschuss gewähren der den voraussichtlichen Hotelkosten entspricht oder eine Vollmacht ausstellen.
Der BR als Rechtsorgen ist als solches grundsätzlich vermögenslos. Hotelkosten können für ein Seminar ganz erheblich sein. Die Teilnahme eines finanzschwachen BR Mitglieds hängt dann vom Wohlwollen des AG ab, das in Vorleistung gehen muss ? Wohl kaum! siehe BetrVG Fitting § 40 Rn.Nr. 91-93
01.04.2008 um 16:43 Uhr
@tom&jerry, sollte der Ag probleme machen was ich kaum glaube da er ja alle Infos vorher hatte.Wende dich zuerst an den semi Anbieter, das Verhalten und das ergebinss kannst du dann auch gleich als Test nehmen.Wie gut der Anbieter ist .-)
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