Erstellt am 31.03.2008 um 20:10 Uhr von Lotte
Arnold,
der AG hat im BR Zimmer nichts zu sagen, wohl aber das Gremium und da vor allem die Nichtraucher...
Erstellt am 31.03.2008 um 20:14 Uhr von Fritz aus Bayern
Hallo Arnold,
hier irrt wohl dein BRV.
Er hat zwar das "Hausrecht"(§29BetrVG)bei BR-Sitzungen und (§ 42 BetrVG) bei Betriebsversammlungen, aber bei einem Rauchverbot im Unternehmen ist auch das BR-Zimmer mit eingeschlossen. Der AG weist Raucherzimmer aus, daran hat sich auch dein Kollege zu halten.
Also mein Rat:
Dein Kollege soll lieber "Dampf ablassen" bevor er eine Abmahnung riskiert.
Fritz von Bayern
Erstellt am 31.03.2008 um 20:14 Uhr von DonJohnson
Ja, genau. Wie war das noch gleich? Ein BRM darf weder bevorteilt, oder benachteilt werden? Wofür hat der BR noch zu sorgen? Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz? Dann fällt die Antwort leicht - und ich bin auch Raucher. Darf ein BRM zu seinem Eigennutz enscheiden? Nö, also denke ich ist die Antwort echt leicht!!! Gut Dampf an euren BRV - aber außerhalb des BR Büros!
Erstellt am 31.03.2008 um 20:18 Uhr von DonJohnson
Nee, FaB
Da zeige mir mal die RN zu! Wenn das ganze Gremium raucht, ist selbstverständlich Raucherbereich - Hey, wer legt das denn mit fest? Das Gremium ja wohl! Nicht der AG setzt Raucherbereiche fest, sondern AG und BR gemeinsam! Also kannst du deine Antwort knicken! Sorry, aber ein versuch war es wert (lach)
Erstellt am 31.03.2008 um 20:22 Uhr von DonJohnson
Oh habe ich vergessen, aber was hat das bitte schön mit Hausrecht zu tun? Laut BGB habe ich das Recht mich frei zu emfalten - auch als Raucher - Somit greift das MBR des BR nach 87! Und wehe, du als AG verweigerst von jetzt auf gleich zu rauchen obwohl sich die Umstände nciht geändert haben (die meiner Arbeit). Der AG kann mir rauchen verwehren wenn ich an bestimmten Stellen im Betrieb (Arbeitsplatz) rauchen will, aber nciht generell - "Hausrecht" kannste echt vergessen! Sorry
Erstellt am 31.03.2008 um 20:37 Uhr von Fritz aus Bayern
HEY oder HIGH DON JOHNSON?
Wie gesagt ich arbeite in BAYERN. Bei uns ist nach Beschluss des Bayerischen Landtags das strengste Rauchverbot (Schutz der Gesundheit von Nichtrauchern vor schädlichem Rauch...) erlassen worden.
Unter Artikel 6 steht dort: Der AG kann Raucherzimmer einrichten, wenn ein nicht ständiger Luftaustausch gewährleistet ist.
Wie gesagt KANN.......
Er soll den AN eine Möglichkeit anbieten, in seiner gesetzlich vorgeschriebenen Pause an einer Stelle des Unternehmens rauchen zu können.
Das kann auch im Hof, im Freien oder außerhalb des Grundstücks sein.
Außerhalb der Pause könnte der AG sogar verlangen, dass der AN dafür ausstempeln muss.
Wir haben mit unserem AG folgendes vereinbart: Zwei Raucherpavillions wurden in unmittelbarer Nähe des Gebäudes errichtet und niemand muss derzeit dafür ausstempeln.
Wie gesagt, so ist das Gesetz in Bayern.
Schön, wenn es bei Don Johnson ( auf der Bonanza-Ranch ?!?) noch nicht so ist.
Erstellt am 31.03.2008 um 20:43 Uhr von DonJohnson
Hey Fritz aus Bayern.
Ich weiß, ihr seid ein Freistaat, denke aber, dass auch ihr euch irgendwie an das BGB und an das EU Recht halten müßt, oder irre ich mich da? Nunja, du bist BRM, darum sollte dir die Wertigkeit von Gesetzen irgend etwas sagen, oder?
Was ist denn z.B. wenn Ihr eine BV macht, die besagt, dass 12 Urlaubstage im Jahr zu geben sind? ist die rechtens? Oder hat das BGB Recht, das 24 Tage vorschreibt?
Uh, was habe ich denn jetzt schon wieder gesagt, als blonder?
Naja, was denkst du?
Was ist rechtens? Oh ich vergaß - ihr seid Freistaat und für euch gilt weder Bundes- noch Europarecht
Erstellt am 31.03.2008 um 20:52 Uhr von DonJohnson
Aber nicht mal das finde ich Hammerhart - wie gesagt, ich kenne die Bayern, ne noch besser ist es ja, dass du mit dem Direktionsrecht (sogar mit §) ankommst - hey, das ist echt stark - ein BRM der mit dem Direktionsrecht kommt, aber nciht die Mitbestimmung nach §87 BetrVG sieht - armes Deutschland - sorry, armes Bayern (ihr braucht auch ja nicht dem BGB unterwerfen - ich vergaß)
Oh, das was ich jetzt schreiben wollte, lasse ich lieber Hihi! Besser ist das.
Erstellt am 31.03.2008 um 20:53 Uhr von Fritz aus Bayern
Little Joe oder Hoss von der Bonanza-Ranch. Wußte gar nicht, dass dort ein Blonder so trefflich schießen konnte?!?
Wie gesagt bei uns im Freistaat Bayern wurde ein Gesetz zum 1.1.08 erlassen, in dem der AG die Wahl hat, "rauchfrei" oder "rauchig" das Problem zu lösen. BGB hin oder her. Soll ich deswegen den Instanzweg bis zum BAG gehen, oder wollen wir nun die Friedenspfeife rauchen ?!?
Fritz von Bayern (der sich an Gesetze halten will oder sol...)
Erstellt am 31.03.2008 um 21:02 Uhr von DonJohnson
Na wenn du so fragst....
Was bist du? Vertreter der MA, oder irre ich mich? zumindest sollte das so sein! Ansonsten wärst du fehl am Platze! Wenn dunciht auf Einhaltung von Gesetzen eintrittst? Was du dann machen sollst? Abtreten als BRM! Sorry! Du bist reinweg für die MA da und dafür ihre Rechte zu vertreten! Dafür haben wir hier in Restdeutschland das BGB und insbesondere wir als BRM das BetrVG. Lerne es anzuwenden, dann wirst du ein guter BRM - nicht aber wenn du auf der Seite des AG stehst und versuchst "seine" Rechte durchzuboxen! In allem was ich sagte hatte ich Recht! Und Sorry, du Unrecht. Nicht dass wir deine Frage (die anfängliche) außer Augen verlieren - sollte der BR als Gremium nur Raucher haben, können die wenn sie wollen rauchen, wenn das dann als Raucherbereich ausgewiesen wurde - es sei denn, ihr habt ne Sekretärin, die ncihtraucherin ist und auch in dem Büro arbeiten muß! Aber auch da hilft der Blick in das Gesetz einen Rechtsstreit zu verhindern.
Aber deine pauschalen und auf Arbeitgeberseite gelasteten Aussagen, finde ich als BRM mehr als peinlich! sorry!!!
Erstellt am 31.03.2008 um 21:04 Uhr von DonJohnson
Ach ja, Don Johnson ist eine Figur von "Miami Vice" oder laut der Zeitschrift MAD "Mai was fürn ami Scheiß" hihi - das nur am Rande
Erstellt am 31.03.2008 um 21:09 Uhr von Fritz aus Bayern
Danke für den Literaturhinweis.
Wir Bayern sind halt grobschlächtige Holzhackabuam und ois wos mie kenna is grod no ...jodln.
Oiso, nix füa unguat D.J. , machs guat, oda gar no bessa. Holadirodijo (oder so ähnlich, ...auch manche blonde Bayern können nicht jodeln).
Fritz von Bayern
Erstellt am 31.03.2008 um 21:12 Uhr von DonJohnson
Ja, so oder so hoffe ich denncoh, dass ich dir helfen konnte! Gruß und viel Erfolg bei der Einhaltung der §§ BGB, BetrVG usw
Erstellt am 31.03.2008 um 21:21 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Es ist Art. 2 GG, dass Deine Persönlichkeitsrecht und die freie Entfaltung der Persönlichkeit fördert. Aber ebenso fördert dieser Artikel eben (auch) die Rechte der Nichtraucher!
So wie ich das sehe, kann der AG sehr wohl EINSEITIG ein Rauchverbot für den gesamten Betrieb aussprechen - auch im BR-Raum! Nämlich immer dann, wenn der Rauch der qualmenden BRM's andere belästigt; und das wird fast immer der Fall sein!
Der AG kann aber nicht verbieten, dass Kollegen nie mehr rauchen. Vor allem dann nicht, wenn es zu KEINERLEI gesundheitlichen Belastung der Nichtraucher kommt. Das wiederum wird vermutlich nur an der freien Luft geschehen.
Erstellt am 31.03.2008 um 21:53 Uhr von Fritz aus Bayern
DANKE Kölner du hast mich wieder mal gerettet!
Unser Gesetz sagt nun mal: Der AG kann (muss aber nicht !) einen Raucherraum schaffen.
Mir ist das Argument der AG schon klar: wer raucht, arbeitet nicht-- und wer NICHT raucht, arbeitet!
Fritz von Bayern
Erstellt am 01.04.2008 um 17:56 Uhr von DonJohnson
Klar, hast ja Recht Kölner, aber das Rauchen verbieten kann er nicht von sich aus, das ist mitbestimmungspflichtig - hier schau mal:
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/meldung39647.html
Bitte unten schauen - zuerst geht es lediglich um das bezahlen der Raucherpause - ein kleines Zitat diesen Links möchte ich aber kurz bringen!
"Vorsicht! Von der Frage nach der Vergütung ist die Frage zu trennen, ob überhaupt Raucherpausen eingeführt werden. Dies betrifft nämlich die betriebliche Ordnung und ist deshalb – wie der gesamte betriebliche Nichtraucherschutz – mitbestimmungspflichtig."
Das ist im übrigen eine Seite für AG - sehr interessant!!! HIHI!!!
Aber natürlich hast du Recht, dass der Qualm in keinster Weise einen MA stören darf. Wenn aber z.B. durch die Lage des BR Büros, oder anderer Bürös sichergestellt ist dass keiner belästigt wird, kann dieses in einer BV als Raucherbereich festgelegt werden.
Sorry, meinte natürlich GG - mein Fehler - viel geschrieben und viel um die Ohren momentan und mit den Gedanken leider nicht immer bei der Sache.
Hihi - habe aber dennoch Recht hihi!!!
Erstellt am 04.04.2008 um 16:22 Uhr von Edelweis
Ich bin erst heute auf diesen Beitrag gestossen. Ich bin selbst starke Raucherin, finde es aber gerade von einem BRV unverschämt überhaupt das Rauchverbot umgehen zu wollen- abgesehen von der rechtlichen Lage. Wie sieht das aus- ein BR, der für die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften im Betrieb mit zuständig ist, biegt sich selbst diese zu seinem Gunsten zurecht? Wie will er das vor seinen Kollegen, die ihn gewählt haben rechtfertigen? Ich staune immer wieder was so in den anderen Betriebsräten abgeht- da soll ein unliebsames Mitglied einfach rausgewählt werden usw. Scheinbar ist unser Gremium nicht so schlimm, wie ich dachte.
Erstellt am 04.04.2008 um 16:43 Uhr von Efaienaerbeer
Wenn es bei Fritz in Bayern ein Gesetz gibt, in dem in Arbeitsstätten generell das Rauchen verboten wird, dann gibt es bei dieser Frage keine Mitbetimmung. Mitbetimmen kann ich nämlich nur da, wo es Regelungsspielraum gibt. Auch der BR muss sich an Gesetze halten und könnte daher nicht in einer BV regeln: "Bei uns im Betrieb darf weiter geraucht werden."
Also: Das generelle Rauchverbot kann der Arbeitgeber erstmal einseitig aussprechen, denn es spiegelt nur die nicht vom BR oder Arbeitgeber änderbare Gesetzeslage wider. Die Anweisung "Fluchtwege freilassen!" kann ich übrigens als BR auch nicht verhindern, obwohl ich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz mitreden darf (Fitting zu § 87 Abs. 1 Nr. 7 Arbeits- und Gesundheitsschutz: "Nr. 7 gewährt dem BR eine Mitregelungsbefugbnis bei der betrieblichen Umsetzung der vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, soweit diese dem Arbeitgeber einen Gestaltungsspielraum belassen.").
Dort wo Spielraum ist, kann ich dagegen mitreden. Also bei der Frage der Einrichtung von Raucherräumen sind auch Fritz und seine Freunde mit im Boot und haben ein Mitbestimmungsrecht.
In Bundesländern, in denen es (noch) keine absoluten Rauchverbote gibt, kann der BR bei der Frage "Rauchverbot, ja oder nein?" selbstverständlich weiter mitbestimmen.
Erstellt am 07.04.2008 um 09:14 Uhr von Fritz von Bayern
Efaienaerbeer,
Thankyou, du hast es auf den PUNKT gebracht.
Das Bayr. Gesetz sagt, der AG KANN Raucherräume schaffen, MUSS aber nicht.
Die Verhandlungsmöglichkeiten des BR sind wegen des Gesetzes ziemlich eingeschränkt.
Eine schöne Arbeitswoche wünscht dir
Fritz von Bayern