Erstellt am 31.03.2008 um 15:00 Uhr von Werner
Weil ein befristeter Vertrag ausläuft ohne das es einer Kündigung bedarf!
Da schützt auch kein JAV-AMT
Erstellt am 31.03.2008 um 15:29 Uhr von kalle85
Dann hätten Sie sie ja nach der Ausbildung auch nicht übernehmen müssen aber da mussten sie es doch ich kann doch nicht einmal hü und ein mal hot sagen!
Erstellt am 31.03.2008 um 19:51 Uhr von Saskia
Hi,
Im § 78 a steht doch aber auch nur Verlangt ein Mitglied der JAV... nach Beendigung seiner Ausbildung...
(so viel ich weiß, hab aber grad nix hier zum nachlesen)
Sie hätte nach Ihrer Ausbildung einen unbefristeten Verlangen sollen.
Das Ihre Amtzeit noch bis November ist, ist hierbei egal.
Tur mir leid.
Erstellt am 31.03.2008 um 19:57 Uhr von Lotte
kalle,
Kündigungsschutz hat sie doch. Aber sie wird ja auch nicht gekündigt, sondern ihr befristeter Vertrag läuft einfach aus. Wie schon von Werner und Saskia gesagt: Vor einem Jahr geschah der Fehler.
Erstellt am 01.04.2008 um 12:46 Uhr von kalle85
Danke euch erstmal für die Antworten, aber dann hätte ja der AG einen bewussten Fehler gemacht und dann müsste ja zumindestens Geldmäßig ein ersatz raus zu holen sein. Denn der AG hätte doch wissen müssen das es für sie ein anrecht auf einen festen Vertrag gibt oder nicht?
Erstellt am 01.04.2008 um 14:46 Uhr von Petrus
Der BR und die JAV hätten es ebenso wissen müssen - steht erstens im Gesetz und zweitens bezahlt Euch euer AG doch immer die teuren Schulungen...
Ein Vertrag ist eine beiderseitige Willenserklärung - und da die JAV mit einem befristeten Vertrag einverstanden war, obwohl ihr ein unbefristeter zugestanden hätte, ist es ihr persönliches Pech. Sie hat das doch freiwillig unterschrieben. Sorry to say so.
Erstellt am 01.04.2008 um 19:53 Uhr von Saskia
Der Arbeitgeber hat keinen Fehler gemacht! bewusst vll nichts gesagt aber das ist auch kein Fehler bei dieser Sache!
Wenn sie sich damals nicht sicher gewesen wäre ob das so richtig ist hätte sie den Vertrag auch unter Vorbehalt unterschreiben können.