Hallo,

eine Angestellte unseres Unternehmens ist seit November 2006 durchwegs bis Mitte Mai 2008 krank geschrieben.
Nun würde sie gerne ihren Jahresurlaub (30 Tage) von 2007 nach §26 TVöD (Antritt bis 31.5.). an ihr Krankheitsende anhängen
Der AG sagt, Urlaub direkt an die lange Krankheitsphase muss er nicht gewähren.
Die Beschäftigte müßte zuerst einige Wochen arbeiten, denn Urlaubsgewährung erfolgt nur aus der "Gesundheitsphase" und nicht aus der "Krankheitsphase"!!!
Liegt der AG da richtig?
Gibt es dazu evtl. ein Urteil oder Link?

Vielen Dank im Voraus

Fritz von Bayern