Erstellt am 30.03.2008 um 21:05 Uhr von Kölner
Erstellt am 31.03.2008 um 09:38 Uhr von Frank B
Schau in deinen Arbeitsvertrag! Steht dort drin, dass du ausschliesslich Nachtarbeit machst, kannst du ja auf Einhaltung des Arbeitsvertrages bestehen.
Erstellt am 31.03.2008 um 17:45 Uhr von khel
Hallo Aless,
ergänzend zu den vorherigen Kommentaren hier ein Urteil zum Thema:
http://www.juraforum.de/urteile/urteil/lag-schleswig-holstein-urteil-vom-07-11-2007-az-4-sa-36107.html
Gruß
khel
Erstellt am 31.03.2008 um 19:48 Uhr von Kölner
@Frank B, khel
Hallo? Sagt Euch das Stichwort "Beamter" in der Fragestellung etwas?
Erstellt am 02.04.2008 um 14:38 Uhr von Inkognito Weissnicht
Die einzige Frage ist warum streicht der Chef den Nachdienst, wenn er nämlich fortgeführt wird nur anders besetzt seh ich da gewisse Chancen.
Ansonsten hat Kölner mit Beamter recht, da geht meist nicht viel.