Nun eröffnet der AG eine neue Zweigstelle in der gleichen Stadt und der MA soll nun in die Zweigstelle. Wie sieht nun die rechtliche Seite aus?
Änderungskündigung oder Versertzung?
Wo sind denn die Unterschiede?
Vielen Dank für die Hilfe!!!
Gruß
Bernd08
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Arbeitsrecht Teil 3
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