Erstellt am 29.03.2008 um 18:36 Uhr von pirat
@tina_67
lies hier.........google hat´s!
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/6163.pdf
Erstellt am 29.03.2008 um 19:56 Uhr von harald
wenn z.b. keine betriebsversammlung gemacht wird
Erstellt am 30.03.2008 um 09:46 Uhr von tina_67
hi pirat hab das mit deiner seite nicht hinbekommen trotzdem danke
tina
Erstellt am 30.03.2008 um 09:47 Uhr von tina_67
hallo harald
dankeschön!!!
Erstellt am 30.03.2008 um 11:16 Uhr von pirat
@ tina_67
ergänzend @harald....
§§ 23 BetrVG regelt das Sanktionssystem bei Verstößen des Betriebsrats oder seiner Mitglieder gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten.
Beispiele für grobe Pflichtverstöße sind:
1., Die Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach §79 BetrVG,
2., Grobe Verunglimpfung des Arbeitgebers,
3., Aufruf zu wildem Streik,
4.,Tätlichkeiten oder grobe Beleidigungen gegenüber anderen Betriebsratsmitgliedern.
ich hoffe das ist hilfreicher .-)
Erstellt am 30.03.2008 um 20:10 Uhr von tina_67
hi pirat
ja vielen dank du hast mir sehr geholfen.
bei uns ist scheinbar bisher alles schief gelaufen.
die BRV hält infos für die AN zurück z.b. betriebsübergang.
hält keine betriebsversammlung,in 6 jahren keine einzige.
und möchte ständig keine BR sitzung ,erfindet immer ausreden.
Muss dazu sagen das ich erst ganz neu dabei bin war ersatzmitglied.
Das andere mitglied ist wegen der Vorsitzenden zurück getreten.
liebe grüsse tina
Erstellt am 31.03.2008 um 14:20 Uhr von peanuts
"die BRV hält infos für die AN zurück z.b. betriebsübergang.
hält keine betriebsversammlung,in 6 jahren keine einzige.
und möchte ständig keine BR sitzung ,erfindet immer ausreden."
Hier gehört keine Einzelperson=BRV sondern der GESAMTE Betriebsrat seines Amtes enthoben...
Würde vor Gericht glatt durchgehen!
"Das andere mitglied ist wegen der Vorsitzenden zurück getreten."
Wie viele Mitglieder sind im Betriebsrat???
Erstellt am 31.03.2008 um 14:24 Uhr von Rames 2.a
@peanuts,
deine frage ist die Antwort.
Hilf "Willi" da hast du immerhin das Gefühl das du innerhalb der bekannten Welten bleibst .
Erstellt am 13.04.2008 um 20:58 Uhr von Teatime
Hi an alle!
Ich habe als einfacher Arbeitnehmer ein ähnliches Problem wie tina_67: Auch unser Betriebsrat hält es seit 5 Jahren nicht notwendig, eine Betriebsversammlung abzuhalten oder in sonstiger Form einen Rechenschaftsbericht zu leisten.
Wie kann ich (bzw. die Belegschaft) Druck auf den Betriebsrat ausüben? (Persönliche Gespräche fruchten leider nichts)
Erstellt am 13.04.2008 um 21:29 Uhr von pirat
@Teatime
Ein Viertel der (wahlberechtigten) AN muss mindestens zusammenkommen (§23 BetrVG), die dein Anliegen unterstützen (eine Unterschriftenliste wäre wohl eine Möglichkeit). Auch die im Betrieb vertretene GEWerkschaft kann dir helfen. Anschliessend musst du zum AGericht und die Auflösung des BR wegen grober Pflichtverletzung beantragen. Der Richter prüft das, und wenn er zu dem Ergebnis kommt, dass euer BR seine Pflichten grob verletzt hat, muss er unverzüglich Neuwahlen einleiten. Die grobe Pflichtverletzung muss stichhaltig sein. Die Hürden liegen da sehr hoch!! Manchmal nutzt es auch die Möglichkeiten aufzuzeigen!
Erstellt am 13.04.2008 um 21:31 Uhr von Mona-Lisa
@pirat,
seltsam finde ich nur, dass auch bei der letzten BR - Wahl keiner was änderte.........
Erstellt am 14.04.2008 um 09:23 Uhr von waschbär
@Mona-Lisa,
stimmt schon komisch :-( aber was solls ...
TINA,
Stammt von einem etwas komischen seminar und findet sich bestimmt auch im googel.
„Grobe Pflichtverletzung“, die z.B. darin bestehen
können, dass ein BR mehrmals mit sachfremden Begründungen Einstellungen nach §
99 widerspricht.
Bemerkenswert noch der Hinweis, dass es wichtig sei, dass der AG sich hier nicht auf
einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht einlassen solle, weil er sonst keinen Nachweis
für die grobe Pflichtverletzung habe.
Wichtig sei es außerdem, den BR bei groben Pflichtverstößen quasi „abzumahnen“!,
d.h. dies in Form eines beweisfähigen Briefes festzuhalten.
Zur Geheimhaltungspflicht nach § 79 (Fall 20): Hier sei wichtig, dass die Sachverhalte
ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet werden müssen und dass
man es auch beweisen können muss, z.B. durch ein Protokoll. Wenn ein Verstoß vorliegt,
dann § 120: Straftatbestand und auch grobe Pflichtverletzung!
Zum § 87 (Mitbest. In sozialen Anlegendheiten): Hier gebe es das strengste Mitbestimmungsrecht
und ein BR könne hier blockieren bzw. die Zustimmung auch von
sachfremden Gründen anhängig machen, ein so genanntes „zulässiges Kompensationsgeschäft“.
Aber Lohnfragen (wie in Fall 21) könnten nicht in BV geregelt werden, dies sei ein
„unzulässiges Kompensationsgeschäft“. Hier folgte ein Hinweis auf § 77 Abs. 3 mit
der Bemerkung, wenn dieser Tarifvorbehalt falle (und das sei ja aktuell in der Diskussion),
dann würde dies den Gewerkschaften das Rückgrat brechen. Allgemeines
Gefeixe und zustimmende Bemerkungen: „Wird ja auch Zeit!“, „Die haben ohnehin
zuviel Einfluss unter Schröder!“ usw.
Wenn BR sich anmaßt, Anweisungen an die Belegschaft zu geben (Fall 22), dann
könne dies auch als (grober) Pflichtverstoß gelten, den man schriftlich abmahnen
solle. Spätestens im Wiederholungsfall wäre es dann ein grober Pflichtverstoß.
Und Tina, nun Verstanden warum der BR streitigkeiten unter einander regeln soll ?
Erstellt am 15.04.2008 um 20:28 Uhr von Teatime
@pirat
Danke.
Aber nur, damit ich das auch richtig verstanden habe: Die Betriebsversammlung (quartalsmäßig) ist eine Aktion, zu der der Betriebsrat gesetzlich verpflichtet ist (lt. §43 Betr.Verf.G). Das Nichtabhalten bzw. Nichteinberufen dieser Versammlungen ist demzufolge eine Pflichtverletzung.
Richtig?
Erstellt am 15.04.2008 um 20:34 Uhr von Mona-Lisa
@Teatime, (mit Milch oder Zitrone?)
das ist ne sehr grobe! Vor allem, wenn sie wiederholt nicht abgehalten wird!
Erstellt am 15.04.2008 um 20:36 Uhr von pirat
@Teatime
*richtig*!!
@Mona-Lisa
oder Rum .-))
Erstellt am 16.04.2008 um 21:20 Uhr von Teatime
@Mona-Lisa/pirat
Danke.
Da werde ich mal schauen, wie ich unserem BR ein bißchen Feuer unter'm Hintern machen kann. :-)
(Teatime übrigens mit Rocketlauncher; ist seit vielen Jahren mein Gamer-Name :-))