W.A.F. LogoSeminare

Dringend - wer weiss was "grobe Verstösse eines BR oder BRV"sind?

T
tina_67
Jan 2018 bearbeitet

hi alle zusammen wer weiss was "grobe verstösse eines BR oder BRV"sind

5.891016

Community-Antworten (16)

P
pirat

29.03.2008 um 19:36 Uhr

H
harald

29.03.2008 um 20:56 Uhr

wenn z.b. keine betriebsversammlung gemacht wird

T
tina_67

30.03.2008 um 11:46 Uhr

hi pirat hab das mit deiner seite nicht hinbekommen trotzdem danke tina

T
tina_67

30.03.2008 um 11:47 Uhr

hallo harald dankeschön!!!

P
pirat

30.03.2008 um 13:16 Uhr

@ tina_67 ergänzend @harald.... §§ 23 BetrVG regelt das Sanktionssystem bei Verstößen des Betriebsrats oder seiner Mitglieder gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten. Beispiele für grobe Pflichtverstöße sind: 1., Die Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach §79 BetrVG, 2., Grobe Verunglimpfung des Arbeitgebers, 3., Aufruf zu wildem Streik, 4.,Tätlichkeiten oder grobe Beleidigungen gegenüber anderen Betriebsratsmitgliedern.

ich hoffe das ist hilfreicher .-)

T
tina_67

30.03.2008 um 22:10 Uhr

hi pirat ja vielen dank du hast mir sehr geholfen. bei uns ist scheinbar bisher alles schief gelaufen. die BRV hält infos für die AN zurück z.b. betriebsübergang. hält keine betriebsversammlung,in 6 jahren keine einzige. und möchte ständig keine BR sitzung ,erfindet immer ausreden. Muss dazu sagen das ich erst ganz neu dabei bin war ersatzmitglied. Das andere mitglied ist wegen der Vorsitzenden zurück getreten. liebe grüsse tina

P
Peanuts

31.03.2008 um 16:20 Uhr

"die BRV hält infos für die AN zurück z.b. betriebsübergang. hält keine betriebsversammlung,in 6 jahren keine einzige. und möchte ständig keine BR sitzung ,erfindet immer ausreden."

Hier gehört keine Einzelperson=BRV sondern der GESAMTE Betriebsrat seines Amtes enthoben... Würde vor Gericht glatt durchgehen!

"Das andere mitglied ist wegen der Vorsitzenden zurück getreten."

Wie viele Mitglieder sind im Betriebsrat???

R2
Rames 2.a

31.03.2008 um 16:24 Uhr

@peanuts, deine frage ist die Antwort. Hilf "Willi" da hast du immerhin das Gefühl das du innerhalb der bekannten Welten bleibst .

T
Teatime

13.04.2008 um 22:58 Uhr

Hi an alle!

Ich habe als einfacher Arbeitnehmer ein ähnliches Problem wie tina_67: Auch unser Betriebsrat hält es seit 5 Jahren nicht notwendig, eine Betriebsversammlung abzuhalten oder in sonstiger Form einen Rechenschaftsbericht zu leisten.

Wie kann ich (bzw. die Belegschaft) Druck auf den Betriebsrat ausüben? (Persönliche Gespräche fruchten leider nichts)

P
pirat

13.04.2008 um 23:29 Uhr

@Teatime

Ein Viertel der (wahlberechtigten) AN muss mindestens zusammenkommen (§23 BetrVG), die dein Anliegen unterstützen (eine Unterschriftenliste wäre wohl eine Möglichkeit). Auch die im Betrieb vertretene GEWerkschaft kann dir helfen. Anschliessend musst du zum AGericht und die Auflösung des BR wegen grober Pflichtverletzung beantragen. Der Richter prüft das, und wenn er zu dem Ergebnis kommt, dass euer BR seine Pflichten grob verletzt hat, muss er unverzüglich Neuwahlen einleiten. Die grobe Pflichtverletzung muss stichhaltig sein. Die Hürden liegen da sehr hoch!! Manchmal nutzt es auch die Möglichkeiten aufzuzeigen!

M
Mona-Lisa

13.04.2008 um 23:31 Uhr

@pirat, seltsam finde ich nur, dass auch bei der letzten BR - Wahl keiner was änderte.........

W
Waschbär

14.04.2008 um 11:23 Uhr

@Mona-Lisa, stimmt schon komisch :-( aber was solls ...

TINA, Stammt von einem etwas komischen seminar und findet sich bestimmt auch im googel.

„Grobe Pflichtverletzung“, die z.B. darin bestehen können, dass ein BR mehrmals mit sachfremden Begründungen Einstellungen nach § 99 widerspricht. Bemerkenswert noch der Hinweis, dass es wichtig sei, dass der AG sich hier nicht auf einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht einlassen solle, weil er sonst keinen Nachweis für die grobe Pflichtverletzung habe. Wichtig sei es außerdem, den BR bei groben Pflichtverstößen quasi „abzumahnen“!, d.h. dies in Form eines beweisfähigen Briefes festzuhalten. Zur Geheimhaltungspflicht nach § 79 (Fall 20): Hier sei wichtig, dass die Sachverhalte ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet werden müssen und dass man es auch beweisen können muss, z.B. durch ein Protokoll. Wenn ein Verstoß vorliegt, dann § 120: Straftatbestand und auch grobe Pflichtverletzung! Zum § 87 (Mitbest. In sozialen Anlegendheiten): Hier gebe es das strengste Mitbestimmungsrecht und ein BR könne hier blockieren bzw. die Zustimmung auch von sachfremden Gründen anhängig machen, ein so genanntes „zulässiges Kompensationsgeschäft“. Aber Lohnfragen (wie in Fall 21) könnten nicht in BV geregelt werden, dies sei ein „unzulässiges Kompensationsgeschäft“. Hier folgte ein Hinweis auf § 77 Abs. 3 mit der Bemerkung, wenn dieser Tarifvorbehalt falle (und das sei ja aktuell in der Diskussion), dann würde dies den Gewerkschaften das Rückgrat brechen. Allgemeines Gefeixe und zustimmende Bemerkungen: „Wird ja auch Zeit!“, „Die haben ohnehin zuviel Einfluss unter Schröder!“ usw. Wenn BR sich anmaßt, Anweisungen an die Belegschaft zu geben (Fall 22), dann könne dies auch als (grober) Pflichtverstoß gelten, den man schriftlich abmahnen solle. Spätestens im Wiederholungsfall wäre es dann ein grober Pflichtverstoß.

Und Tina, nun Verstanden warum der BR streitigkeiten unter einander regeln soll ?

T
Teatime

15.04.2008 um 22:28 Uhr

@pirat

Danke. Aber nur, damit ich das auch richtig verstanden habe: Die Betriebsversammlung (quartalsmäßig) ist eine Aktion, zu der der Betriebsrat gesetzlich verpflichtet ist (lt. §43 Betr.Verf.G). Das Nichtabhalten bzw. Nichteinberufen dieser Versammlungen ist demzufolge eine Pflichtverletzung. Richtig?

M
Mona-Lisa

15.04.2008 um 22:34 Uhr

@Teatime, (mit Milch oder Zitrone?) das ist ne sehr grobe! Vor allem, wenn sie wiederholt nicht abgehalten wird!

P
pirat

15.04.2008 um 22:36 Uhr

@Teatime richtig!!

@Mona-Lisa oder Rum .-))

T
Teatime

16.04.2008 um 23:20 Uhr

@Mona-Lisa/pirat Danke. Da werde ich mal schauen, wie ich unserem BR ein bißchen Feuer unter'm Hintern machen kann. :-)

(Teatime übrigens mit Rocketlauncher; ist seit vielen Jahren mein Gamer-Name :-))

Ihre Antwort