Erstellt am 29.03.2008 um 12:15 Uhr von Mona-Lisa
@kalle85,
da hat sich m. E. eure JAV über den Tisch ziehen lassen! Und zwar in Ermangelung des Wissen's um den § 78a BetrVG! (Recht auf unbefristeten AV!)
Sie hat einen befristeten Vertrag unterschrieben und kein Mensch kann den AG zwingen, ihn zu verlängern oder gar in unbefristet umzuwandeln.