Detailierte Leistungsauswertung von Mitarbeitern erlaubt?
In unserer IT-Firma kommt ein sog. Ticket-System zum Einsatz, um den Mitarbeitern Arbeitsaufträge zuzuweisen. Während oder nach der Bearbeitung eines Ticket (=Arbeitspakets) schreibt der Mitarbeiter eine Rechnungsnotiz, damit die Zeit erfasst und dem Kunden in Rechnung gestellt werden kann. Unsere GL verlangt nun, dass komplett alle Tätigkeiten des Tages erfasst und mit einer Rechnungsnotiz versehen werden müssen. Quasi als Zeiterfassung, am Ende sollen 8 Stunden erfasste Tätigkeit herauskommen.
Über die erfassten Rechnungsnotizen wird täglich und wöchentlich ein Reporting erstellt, welches auch die Unterscheidung zwischen internen Tätigkeiten zu Lasten der Firma und Tätigkeiten für Kunden aufweist.
Die GL und auch die Abteilungsleiter werten dieses Reporting wöchentlich für jeden Mitarbeiter aus.
Nach §87 wäre das wohl ganz klar mitbestimmungspflichtig.
Allerdings ist mir nicht klar, ob ein BR diese Auswertung verhindern oder einschränken kann. Was ist hier in der Praxis realistisch und balanciert den Anspruch des AG nach Transparenz und den des MA nach Schutz seiner Person aus?
Im Moment haben wir quasi den komplett gläsernen Mitarbeiter.
Community-Antworten (6)
29.03.2008 um 01:16 Uhr
hallo neuer itler,
das ist eine frage, die im zweifelsfall von einem einigungsstellenvorsitz beantwortet wird. euch bleibt nur die option, mit starken argumenten darzulegen, dass solch eine totalüberwachung nicht notwendig ist bzw. die arbeitnehmer zu sehr belasten würde. ich möchte dir wärmstens die tbs (vom dgb) ans herz legen, die leute können euch optimal unterstützen.
29.03.2008 um 21:41 Uhr
Es findet hier glasklar eine individuelle Leistungs- und Verhaltenskontrolle mit Hilfe technischer Einrichtungen statt. Natürlich darf der Arbeitgeber das - muss aber mit dem BR eine Regelung (Betriebsvereinbarung!) treffen, die entweder durch technische Möglichkeiten (Auswertebeschränkungen, Anonymisierung, usw.) oder durch erklärten Verzicht sicherstellt, dass die gewonnenen Daten zu anderen Zwecken denn der Rechnungslegung, innerbetrieblichen (aber nicht persönlichen!) Produktivitätsmessung verwendet werden. Denn die Anstellungsverträge der Mitarbeiter werden ja wohl einen Zeitlohn enthalten, der unabhängig von Produktivleistung ist. Somit kann weder die individuelle Arbeitszeit noch die Entlohnung über dieses System erfasst werden. Es ist aber durchaus ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers auch die individuelle Leistung von Mitarbeitern zu messen und zu beurteilen. Wichtig ist die Transparenz gegenüber den Betroffenen und die Chance wirklich faire Ergebnisse produzieren zu können (Qualifikation, Gerechtigkeit der Auftragsvergabe, usw.). Natürlich ist auch der Ausschluß von arbeitsrechtlichen Maßnahmen allein aufgrund von "Un-produktivität" wichtig. Also: Ran an die Betriebsvereinbarung!!!
29.03.2008 um 22:09 Uhr
@jotim: bitte stell mir doch genau da, woher du hast, dass jeder arbeitgeber das recht hat, seine angestellten auf (wie auch immer gearteten) elektronischem wege zu überwachen. danke.
29.03.2008 um 22:16 Uhr
@Jotim Sorry. Das ist nicht produktiv, falsch und äußerst unrichtig!
31.03.2008 um 11:24 Uhr
ich sehe es nicht als elektronische Überwachung, es werden ja von jedem MA handschriftlich und individuell Notizen gemacht und diese dann in einem Reporting erfasst , warscheinlich auch manuell weil das ja abgetippt werden muss.
Das der AG ein Recht hat die Produktivität zu ermitteln bzw Kostenzuordnung steht glaube ich nicht zur Debatte. Die Regelung was sonst noch aus diesen Zahlen zu deuten ist bzw. die Konsequenzen daraus - DAS - muss in der BV geregelt werden.
Gewisse Berufszweige wie Kundendienste die Rapporte erstellen - Basieren ja auf diesen Nachweissystem , nur so kann man abrechnen.
08.04.2008 um 00:13 Uhr
Ich bitte doch mal meine Kritiker meinen Textbeitrag komplett zu lesen - nicht nur den ersten Halbsatz des zweiten Satzes.
Der Arbeitgeber darf es nicht "einfach so"!!! Hier ist der BR voll gefordert mit einer BV für klare Grenzen und Transparenz gegenüber den Mitarbeitern zu sorgen.
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