Erstellt am 29.03.2008 um 00:16 Uhr von betriebliche trübung
hallo neuer itler,
das ist eine frage, die im zweifelsfall von einem einigungsstellenvorsitz beantwortet wird. euch bleibt nur die option, mit starken argumenten darzulegen, dass solch eine totalüberwachung nicht notwendig ist bzw. die arbeitnehmer zu sehr belasten würde. ich möchte dir wärmstens die tbs (vom dgb) ans herz legen, die leute können euch optimal unterstützen.
Erstellt am 29.03.2008 um 20:41 Uhr von jotim
Es findet hier glasklar eine individuelle Leistungs- und Verhaltenskontrolle mit Hilfe technischer Einrichtungen statt. Natürlich darf der Arbeitgeber das - muss aber mit dem BR eine Regelung (Betriebsvereinbarung!) treffen, die entweder durch technische Möglichkeiten (Auswertebeschränkungen, Anonymisierung, usw.) oder durch erklärten Verzicht sicherstellt, dass die gewonnenen Daten zu anderen Zwecken denn der Rechnungslegung, innerbetrieblichen (aber nicht persönlichen!) Produktivitätsmessung verwendet werden. Denn die Anstellungsverträge der Mitarbeiter werden ja wohl einen Zeitlohn enthalten, der unabhängig von Produktivleistung ist. Somit kann weder die individuelle Arbeitszeit noch die Entlohnung über dieses System erfasst werden. Es ist aber durchaus ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers auch die individuelle Leistung von Mitarbeitern zu messen und zu beurteilen. Wichtig ist die Transparenz gegenüber den Betroffenen und die Chance wirklich faire Ergebnisse produzieren zu können (Qualifikation, Gerechtigkeit der Auftragsvergabe, usw.). Natürlich ist auch der Ausschluß von arbeitsrechtlichen Maßnahmen allein aufgrund von "Un-produktivität" wichtig. Also: Ran an die Betriebsvereinbarung!!!
Erstellt am 29.03.2008 um 21:09 Uhr von betriebliche trübung
@jotim: bitte stell mir doch genau da, woher du hast, dass jeder arbeitgeber das recht hat, seine angestellten auf (wie auch immer gearteten) elektronischem wege zu überwachen. danke.
Erstellt am 29.03.2008 um 21:16 Uhr von Kölner
@Jotim
Sorry. Das ist nicht produktiv, falsch und äußerst unrichtig!
Erstellt am 31.03.2008 um 09:24 Uhr von skadmin
ich sehe es nicht als elektronische Überwachung, es werden ja von jedem MA handschriftlich und individuell Notizen gemacht und diese dann in einem Reporting erfasst , warscheinlich auch manuell weil das ja abgetippt werden muss.
Das der AG ein Recht hat die Produktivität zu ermitteln bzw Kostenzuordnung steht glaube ich nicht zur Debatte. Die Regelung was sonst noch aus diesen Zahlen zu deuten ist bzw. die Konsequenzen daraus - DAS - muss in der BV geregelt werden.
Gewisse Berufszweige wie Kundendienste die Rapporte erstellen - Basieren ja auf diesen Nachweissystem , nur so kann man abrechnen.
Erstellt am 07.04.2008 um 22:13 Uhr von jotim
Ich bitte doch mal meine Kritiker meinen Textbeitrag komplett zu lesen - nicht nur den ersten Halbsatz des zweiten Satzes.
Der Arbeitgeber darf es nicht "einfach so"!!!
Hier ist der BR voll gefordert mit einer BV für klare Grenzen und Transparenz gegenüber den Mitarbeitern zu sorgen.