Zustimmungsverweigerung bei einer Einstellung - wegen wesentlich mehr Verdienst, als eine Person die schon mehrere Jahre bei uns arbeitet uns fast die gleiche Tätigkeit ausübt?
Hallo an Alle,
ich brauche Hilfe wie ich (BR-Vorsitzender) mich weiter verhalten kann/soll. Folgende Situation: Unser Gremium hat eine Einstellung zur Genehmigung vorgelegt bekommen. In den Unterlagen war der Mohnatslohn ersichtlich. Nun haben wir festgestellt, dass die einzustellende Person wesentlich mehr verdienen wird, als eine Person die schon mehrere Jahre bei uns arbeitet uns fast die gleiche Tätigkeit ausübt. Unsere Firma ist nicht tarifgebunden und gehört nicht dem Arbeitgeberverband an. Die Mehrheit unseres Gremiums hat nun, mit Verweis auf §99 BtrVG Abs. 3 ( sonstige Nachteile von Arbeitnehmern durch diese Einstellung), die Genehmigung verweigert. Ich bin nicht dieser Meinung und denke, dass wir mit dieser Begründung ins offen Messer rennen. Was sagt Ihr dazu??
Vielen Dank schon mal für die Hilfe
Gruss 3/4
Community-Antworten (11)
28.03.2008 um 19:41 Uhr
@Dreiviertel So wie ich das verstehe habt ihr der Einstellung wiedersprochen? Ich denke das wird nicht funktionieren. Habt ihr mal den Kommentar dazu gelesen? Ein entganger Vorteil ist kein Nachteil. Und, warum lasst ihr dem neuen Kollegen nicht das Geld...und später versucht man oder der betroffene Mitarbeiter auch mehr zu bekommen?
28.03.2008 um 20:01 Uhr
Hi Immi,
bin genau Deiner Meinung. Konnte aber meine KollegInnen nicht überzeugen. So kam es zu der Verweigerung. Was kann ich als Minderheit nun machen, dass wir uns nicht lächerlich machen. (Ich habe die Entscheidung der Geschäftsleitung noch nicht mitgeteilt)
Gruss 3/4
28.03.2008 um 20:09 Uhr
@Dreiviertel Ihr macht Euch lächerlich, wenn Ihr dem Gehalt widersprecht. Grundlage dafür sind u.a. die Vertragsfreiheit un das Individualrecht.
28.03.2008 um 20:11 Uhr
Naja, was ist denn der Nachteil für den anderen Arbeitnehmer? Allenfalls ein schlechtes Gefühl, für die gleiche Arbeit weniger zu bekommen. Der andere Mitarbeiter hat doch eigentlich nur nicht den Vorteil, mehr zu verdienen. Nr. 3 schützt nur den status quo der bereits beschäftigten AN und deren konkrete Anwartschaften. Ein- und Umgruppierungen können praktisch keinen Zustimmungsverweigerungsgrund nach Nr. 3 auslösen (Fitting, § 99 Rn. 239). Auf die Verletzung des innerbetrieblichen Gleichbehandlungsgrundsatzes könnt ihr nur einen Widerspruch nach Nr. 4 stützen, also wenn die betroffene Person selbst benachteiligt wird. Ich denke daher, euer Widerspruch geht ins Leere. Allerdings geht er nicht "ins offene Messer" und macht euch doch nicht lächerlich, denn was ist daran verwerflich auf eine Ungerechtigkeit hinzuweisen. Außerdem halte ich es für nicht in Ordnung, wenn du die Mehrheitsentscheidung des Gremiums abbiegen willst. Du bist nur ihr ausführender Arm, nicht ein "besseres BR-Mitlied" mit übergeordneten Kompetenzen. Wenn deine Argumente nicht überzeugt haben, dann ist das eben Pech. By the way: ca. 90% der Widersprüche von BR dürften unwirksam sein, also ist einer mehr oder wenig nicht schlimm.
Übrigens, auch wenn es keine TV-Bindung gibt etc. könnt ihr über § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG Lohngrundsätze festlegen. Ihr dürft zwar nichts zur Höhe selbst sagen, aber ihr könnt eine Betriebsvereinbarung vorschlagen, die die ätigkeiten in bestimmte betriebliche Eingruppierungsstufen einsortiert und ihr könnt Relationen zwischen den Stufen vorschlagen. Außerdem könntet ihr auch den Grundsatz mit reinbringen, dass für die gleiche Tätigkeit das gleiche Entgelt zu zahlen ist oder dass Entgeltunterschiede nur bis zu einen bestimmten Prozentsatz zulässig sind. - Schau dir doch dazu die Diskussion in diesem Forum unter der Überschrift "Neugestaltung der Arbeitsverträge" ab 11.1.08 an.
28.03.2008 um 20:13 Uhr
Oh Kölner - manchmal wünsche ich mir dich so zurück wie du früher warst! Sag es, dass wenn er BRV ist keine Ahnung von ncihts hat, dass er seinen Dienst quitieren sollte wegen null Ahnung - vermutlich nciht mal ein Seminar besucht außer: "wie bekomme ich den goldenen Lenker vom Chef" Bitte komm zurück zu deiner alten Verbissenheit - ansonsten muß ich einspringen, und wer mehr auf dem Kasten hat, ist doch klar. Du kannst dich besser ausdrücken - also drück dich aus. Brauchen wir wirklich solche Interessenvertreter?
28.03.2008 um 20:36 Uhr
@Dreiviertel Nimm den Fitting (oder einen anderen Kommentar) und lies es ihnen vor. Und dann sollten alle eine Grundlagenschulung machen. Hoffentlich findest du dein viertes Viertel wieder;-)
@Don Johnson Warum versuchst du es dann...ich kann mich nicht erinnern das er "beleidigend" wurde...was bei dir schon eher passiert:-(
28.03.2008 um 22:08 Uhr
all,
- nehme an, dass es innerhalb der Frist keine BR Sitzung mehr geben wird
- nehme an, dass sein Gremium etwas erbost sein wird, wenn er es nun zu einer neuerlichen Sitzung lädt um seine Meinung doch noch durchzusetzen
- nehme an, dass es nicht die erste und einzige Gelegenheit ist, bei der ein BRV einen Beschluss seines Gremiums vertreten muss, den er nicht mittragen will/kann
Dreiviertel, Du hast m.E. gar keine Chance...
29.03.2008 um 21:59 Uhr
Nun die Rahmenbedingungen sind wirklich ungünstig. Jedenfalls sollte der Geschäftsleitung die Entscheidung mitgeteilt werden - und durchaus auch alles an Argumenten vorgebracht werden, was möglich ist. Vielleicht lässt sich die GL zu einer erklärenden Stellungnahmen hinreissen, die dann für die anderen Mitarbeiter positiv zu nutzen ist. Also wenn das Argument kommt, das MA mit der entsprechenden Qualifikation für diese Tätigkeit nicht zu geringerem Lohn auf dem Markt zu finden sind, dann sollten alle "Billigeren" mal nach einer "marktfähigen Lohnanpassung" fragen.
29.03.2008 um 22:03 Uhr
@jotim Wer will denn einen höheren Lohn für die Kollegen beantragen? Der BR? Stellvertretend? Never...
29.03.2008 um 22:27 Uhr
Hi jotim, hi Kölner,
natürlich werde ich die Entscheidung meines Gremiums nicht ignorieren und die GL informieren. Ich finde jotim´s Vorschlag recht gut (auch schon dran gedacht), allerdings hat das einen grossen Hacken. Die betroffenen Wenigverdiener müssten schon selber nach der Lohnanpassung fragen. Allerdings kann und darf natürlich kein BR-Mitglied sie über die Lohnhöhe des neuen Mitarbeiters aufklären (Schweigepflicht). Ich werde wohl die Zähne zusammenbeissen müssen und die Sache gegen meine Überzeugung und wohl auch mit wenig Erfolg durchziehen müssen. Dank noch mal an alle.
Gruss 3/4
30.03.2008 um 11:21 Uhr
Wie wäre es denn, sich mit dem AG über den Punkt zu unterhalten, über den es sich zu streiten lohnt?
Die Höhe von Lohn oder Gehalt ist da denkbar ungeeignet; auf deren Angabe hat der BR KEINEN Rechtsanspruch!
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