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Betriebsversammlung - Kostenerstattung - Mutterschutz

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Anouschka
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Bei uns steht demnächst die erste Betriebsversammlung an. Die Zeit der Teilnahme ist ja wie Arbeitszeit zu vergüten und gleiches gilt für zusätzliche Wegezeiten und ggf. entstehende Fahrtkosten. Wie verhält sich das denn mit den im Mutterschutz befindlichen Arbeitnehmerinnen? Welche Erstattungsansprüche haben sie?

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Community-Antworten (2)

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pehoe

28.03.2008 um 11:46 Uhr

Anouschka, Für Kolleginnen im Mutterschutz gilt das gleiche. Auch sie haben das Recht an einer Betriebsversammlung teilzunehmen und bekommen damit die Zeit vergütet(§44 BetrVG)

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Anouschka

28.03.2008 um 12:10 Uhr

Danke für die schnelle Antwort pehoe! Dachte das bis gestern auch, aber mir fiel eine Einladung zur Betriebsversammlung eines anderen Unternehmens in die Hände und darin enthalten war der ausdrückliche Hinweis, dass der § 44 BetrVG NICHT für Kolleginnen im Mutterschutz gelte, darüber hinaus auch nicht für Kollegen/Kolleginnen im Urlaub, wobei das laut Kommentar nicht zutrifft. Habe nur zum Mutterschutz nichts gefunden und bin daher verunsichert...

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