Weiterbeschäftigung nach der JAV Wahl?
Hallo Zusammen. Ich habe folgende Problem. Ich habe meine Ausbildung vorgezogen. Normalerweise wäre Sie am 31.08.08 zu Ende gewesen. Da ich aber vorgezogen und bestanden habe war ich schon am 22.02.08 aus der Ausbildung raus und habe direkt am nächsten Tag meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Einen Monat später fand dann bei uns die JAV-Wahl statt und die habe ich gewonnen. Nun bin ich JAV und in einem reguliären Beschäftigungsverhältnis.
Ich habe bereits in den § 9 BPersVG geschaut nach der unbefristeten Weiterbeschäftigung. Das Problem ist nur, dass sich dies auf Auszubildende bezieht, die weiterbeschäftigt werden wollen. Ich bin ja jetzt in einem Beschäftigungsverhältnis für 1 Jahr und JAV geworden.
Kenn ihr eine Rechtsgrundlage, die es erlaubt auch mich unbefristet weiterzubeschäftigen? Das wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
LG
Community-Antworten (4)
28.03.2008 um 10:56 Uhr
Hallo Spawn26. ....Ich bin ja jetzt in einem festern Beschäftigungsverhältnis ....Rechtsgrundlage, die es erlaubt auch mich unbefristet weiterzubeschäftigen ???????????? Wo ist bitte Dein Problem wenn du eh in einem festen = unbefristeten Arbeitsverhältnis bist???
MfG
Kater Carlo
28.03.2008 um 11:10 Uhr
Du hast das falsch verstanden. Ich habe ein Beschäftigungsverhältnis für 1 Jahr und bin jetzt JAV geworden. Den Vertrag habe ich bevor ich JAV wurde unterschrieben. Daher frage ich mich jetzt wie das mit der unbefristeten Weiterbeschäftigung aussieht.
LG
28.03.2008 um 11:13 Uhr
@Kater Carlo, Spawn hat einen befristeten Vertrag von einem Jahr......... und den (leider!) vor der JAV Wahl unterschrieben.
@Spawn, tut mir leid für Dich, aber Du wirst nur hoffen können, dass dein AG dich danach nochmal verlängert oder unbefristet übernimmt. Und befristete BR's oder JAV's hoffen da leider oft genug vergeblich.
28.03.2008 um 11:28 Uhr
Spawn Ich habe das nicht falsch verstanden, sondern du hast erst gar nichts von 1 jahr geschrieben! Ich habe das Zitat aus Deinem ursprünglichem Post rauskopiert und Du hast sie dann geändert :-( . Naja macht nix.
Aber nach dem neuen Sachverhalt hat Mona-Lisa leider Recht, Du hast jetzt keine Möglichkeit mehr einen unbefristeten AV zu verlangen und mit Ablauf des Vertrags endet auch Dein Arbeitsverhältnis (hoffentlich nicht),wenn der AG keine Verlängerung vornimmt JAV oder nicht.
Eine leider gängige Methode einiger AGs. Mfg
Kater Carlo
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