Hallo,
wir müssen bei uns im Betrieb ausserplanmäßig eine BR-Wahl durchführen, weil es zuwenig Mitglieder im alten BR gibt. Ich bin im Wahlvorstand für die Wahl, die Wählerliste wurde veröffentlicht, das Wahlausschreiben aber noch nicht. Jetzt hat sich ein von Kündigung bedrohter Mitarbeiter mit den notwendigen Stützunterschriften zur Wahl aufstellen lassen. Gilt für ihn nun der Kündigungsschutz nach §15 KSchG? Die Anhörung des BR für die Kündigung hat bereits stattgefunden. Ich möchte 1. verhindern, dass der BR zum Kündigungsschutz nissbraucht wird und 2. verhindern, dass die Wahl ungültig wird. Wer kann helfen - Danke.