Zum Thema Kündigungsschutz:

Nach vielen Jahren ohne Betriebsrat haben wir uns in einem kleinen Institut dazu entschlossen mit Unterstützung von ver.di einen Betriebsrat zu gründen. Die Kandidaten, die sich aufstellen wollen sind dem Unterstützer von der Gerwerkschaft bekannt. Auf einer Betriebsversammlung soll neben dem Wahlvrstand auch die Kandidaten bekannt gemacht werden. Nun die Frage:
Nehmen wir an, der Arbeitgeber ist äußerst weltfremd und möchte dies nicht. Er verucht die vermeintlichen Kandidaten, von denen er irgendwie erfahren hat, zu kündigen. Haben die Kandidaten vorm Arbeitsgericht gute Karten ? Weil offiziell weiss noch niemand von den Kandidaten.
Ich hoffe es weiss jemand Rat.
Gruss.