W.A.F. LogoSeminare

Freiwillige Zulage

L
Leo20
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann eine freiwillige Zulage ohne BR Beteiligung gestrichen werden ?

Danke für die Antwort.

Gruß Leo20

8.97504

Community-Antworten (4)

K
Kölner

26.03.2008 um 14:22 Uhr

@Leo20 Ja.

P
pehoe

26.03.2008 um 14:45 Uhr

Eine freiwillige Zulage unterliegt nicht der Mitbestimmung, falls dazu keine Betriebsvereinbarung gibt.

B
br01

26.03.2008 um 17:07 Uhr

@pehoe "Eine freiwillige Zulage unterliegt nicht der Mitbestimmung, falls dazu keine Betriebsvereinbarung gibt."

Möchte ich doch stark anzweifeln §87(1)10,11

@Loe20 Wenn die freiwillige Zulage als jederzeit widerrufbar deklariert ist dann ja, ansonsten eventuell "betriebliche Übung"

B
BRV4U

26.03.2008 um 19:04 Uhr

Hallo Leo20, ich kann mir vorstellen, dass es nur sekundär um ein MBR des BR geht. Primär soll der AN doch seine Prämie behalten, oder ? Eine freiwillige Zulage kann nur wieder eingestellt werden, wenn der Begünstigte vor Beginn der Zahlung über den Grund, die Höhe und Dauer der Zahlungen schriftlich informiert wird. Sobald diese Zahlungen wieder eingestellt werden, muss der Kollege ebenfalls informiert werden. Geschieht dies nicht (AG zahlt freiwillige Zulagen statt Gehaltserhöhung oder bei der Einstellung wird ein Teil des Gehalts als freiwillige Zulage deklariert um später ein Druckmittel zu haben falls der AN mal nicht so spurt...) darf der AN nach spätestens 6 Monaten, u.U. auch nach 3 Monaten, mit dieser Zulage als GEHALTSBESTANDTEIL rechnen. Zur Zeit läuft eine erfolgversprechende Klage eines Kollegen, dem die freiwillige Zulage mit windigen Begründungen gestrichen wurden.

Ihre Antwort