Erstellt am 26.03.2008 um 13:22 Uhr von Kölner
Erstellt am 26.03.2008 um 13:45 Uhr von pehoe
Eine freiwillige Zulage unterliegt nicht der Mitbestimmung, falls dazu keine Betriebsvereinbarung gibt.
Erstellt am 26.03.2008 um 16:07 Uhr von br01
@pehoe
"Eine freiwillige Zulage unterliegt nicht der Mitbestimmung, falls dazu keine Betriebsvereinbarung gibt."
Möchte ich doch stark anzweifeln §87(1)10,11
@Loe20
Wenn die freiwillige Zulage als jederzeit widerrufbar deklariert ist dann ja, ansonsten eventuell "betriebliche Übung"
Erstellt am 26.03.2008 um 18:04 Uhr von BRV4U
Hallo Leo20,
ich kann mir vorstellen, dass es nur sekundär um ein MBR des BR geht. Primär soll der AN doch seine Prämie behalten, oder ?
Eine freiwillige Zulage kann nur wieder eingestellt werden, wenn der Begünstigte vor Beginn der Zahlung über den Grund, die Höhe und Dauer der Zahlungen schriftlich informiert wird. Sobald diese Zahlungen wieder eingestellt werden, muss der Kollege ebenfalls informiert werden.
Geschieht dies nicht (AG zahlt freiwillige Zulagen statt Gehaltserhöhung oder bei der Einstellung wird ein Teil des Gehalts als freiwillige Zulage deklariert um später ein Druckmittel zu haben falls der AN mal nicht so spurt...) darf der AN nach spätestens 6 Monaten, u.U. auch nach 3 Monaten, mit dieser Zulage als GEHALTSBESTANDTEIL rechnen.
Zur Zeit läuft eine erfolgversprechende Klage eines Kollegen, dem die freiwillige Zulage mit windigen Begründungen gestrichen wurden.