Betriebsvereinbarung - Beschluss vom BR rechtens ?
Hallo ich habe eine frage wir haben einen 5 mann betriebsrat es wurde uns eine betriebsvereinbarung vorgelegt die lohnkürzungen vorsehen es wurde eine betriebsversammlung einberufen um fest zu stellen ob der betriebsrat zustimmen soll oder ja oder nein diese abstimmung war geheim das ergebnis lautet 99,8 % für nein der BR Vorsitzende hat danach nur drei mann zur betriebratsitzung eingeladen und die betriebsvereinbarung zugestimmt 2 ja 1 nein stimme obwohl andere BR.mitglieder / ersatzmitglieder im betrieb waren. ist dieser beschluß jetzt rechtens oder können wir noch was dagegen unter nehmen ??????
Community-Antworten (8)
25.03.2008 um 21:46 Uhr
@Werne Der BR kann keine Lohnkürzungen beschliessen! Demnach ist es völlig idi..... sich über die Gültigkeit von Beschlüssen zu streiten!
25.03.2008 um 22:36 Uhr
Hallo Werne, ergänzend zum Kölner:
Laut §29 Abs.2 des BetrVG sind zu einer BR-Sitzung alle Mitglieder des BR zu laden.
Zitat aus 'BR-Praxis von A bis Z' von Chr. Schoof: "Rechtsunwirksam sind Beschlüsse des Betriebsrates dann, wenn nicht alle BR-Mitglieder - oder im Verhinderungsfalle eines 'ordentlichen' Mitgliedes nicht das 'richtige' Ersatzmitglied - eingeladen worden sind (ein Beschluss ist aber dann nicht unwirksam, wenn der BRV erst zu Beginn der Sitzung von der Verhinderung Kenntnis erlangt und eine Ladung des Ersatzmitgliedes nicht mehr möglich ist." Zitat Ende.
Das scheint ja bei euch nicht der Fall gewesen sein. Lass dir das Protokoll zeigen/aushändigen und ab zum Anwalt.
25.03.2008 um 22:41 Uhr
@BRV4U Ist nicht eher § 77 Abs. 3 BetrVG zielführend? Der BRV gehört schlicht und einfach ersetzt!
25.03.2008 um 23:06 Uhr
@Kölner Sowohl die 'Betriebsvereinbarung nach Beschluss' als auch der BRV gehören entfernt, aber für Werne scheint es mir angezeigt zu sein einen erfahrenen Anwalt vor Ort einzuschalten.
@Werne Der Beschluss ist nicht rechtens ! Und bevor euer BRV noch mehr Schaden anrichten kann sollte er entweder zurücktreten (unwahrscheinlich) oder du musst etwas unternehmen, damit er sein Amt niederlegt. Mein eindringlicher Tip: Beratungsgespräch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht !!!
25.03.2008 um 23:35 Uhr
@ Kölner die BV ist nach § 77 Abs. 3 rechtsunwirksam!
@BRV4U egal wieviele Mitglieder erst zu Beginn der Sitzung ihre Verhinderung bekannt gegeben haben.
Mein eindringlicher Tip: Beratungsgespräch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht !!!<
Genau der richtige Tip, ist nur die Frage, wer das bezahlt? Es gibt keinen Beschluß! Gibt's dazu Urteile, Hinweise, Kommentare? Ist nicht zynisch oder sarkastisch gemeint, interessiert mich wirklich.
27.03.2008 um 15:06 Uhr
Werne egal wie der Beschluß des BR zustande gekommen ist, solch eine Betriebsvereinbarung ist rechtswidrig. Das gilt auch wenn in einer Abstimmung auf einer Betriebsversammlung die Mehrheit sich für eine solche BV ausgesprochen haben.
04.04.2008 um 19:08 Uhr
Der Lohn der MitarbeiterInnen ist doch eigentlich wie geregelt? Doch hoffentlich nicht (nur) in einer Betriebsvereinbarung, sondern in einem Tarifvertrag und/oder im Arbeitsvertrag der MitarbeiterInnen. Dementsprechend ist der Betriebsrat gar nicht der entsprechende Verhandlungspartner für die Geschäftsleitung. Denn eigentlich ist der Lohn erstmal Individualrecht und/oder Kollektivrecht der Gewerkschaft. Da hat der Betriebsrat keinerlei Befugnisse. Einzig über Zuschläge die in einer BV geregelt wären oder die mündlich zwischen BR und GF ausgehandelt wurden ist der BR Vertragspartner.
04.04.2008 um 19:27 Uhr
Die BV ist wegen Verstoß gegen § 77 BetrVG unwirksam.
Nichtsdestotrotz solltet ihr den BRV schnell aus dem Amt schubsen, damit er keine Betriebsvereinbarungen unterschreiben kann. Denn selbst wenn BR-Beschlüsse unwirksam sind, sind vom BRV unterschriebene BVen wirksam, wenn der Arbeitgeber nicht wußte, dass der BR-Beschluss unwirksam ist. Fehler in der Sphäre des BR sind dem Arbeitgeber nicht anzulasten. das ist ähnlich wie mit Vollmacht nach außen und Befugnis nach innen, die ja unterschiedlich sein können.
Also ganz schnell schriftlich (Beweiszwecke) beim BRV durch mindestens 2 BR-Mitglieder (1/4 der BR-Mitglieder, § 29 Abs. 3 BetrVG) eine BR-Sitzung innerhalb der nächsten Woche mit den Tagesordnungspunkten "1. Abwahl des BRV, 2. Wahl eines neuen BRV" fordern.
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