Erstellt am 25.03.2008 um 20:46 Uhr von Kölner
@Werne
Der BR kann keine Lohnkürzungen beschliessen! Demnach ist es völlig idi..... sich über die Gültigkeit von Beschlüssen zu streiten!
Erstellt am 25.03.2008 um 21:36 Uhr von BRV4U
Hallo Werne, ergänzend zum Kölner:
Laut §29 Abs.2 des BetrVG sind zu einer BR-Sitzung *alle* Mitglieder des BR zu laden.
Zitat aus 'BR-Praxis von A bis Z' von Chr. Schoof:
"Rechtsunwirksam sind Beschlüsse des Betriebsrates dann, wenn nicht alle BR-Mitglieder - oder im Verhinderungsfalle eines 'ordentlichen' Mitgliedes nicht das 'richtige' Ersatzmitglied - eingeladen worden sind (ein Beschluss ist aber dann nicht unwirksam, wenn der BRV erst zu Beginn der Sitzung von der Verhinderung Kenntnis erlangt und eine Ladung des Ersatzmitgliedes nicht mehr möglich ist." Zitat Ende.
Das scheint ja bei euch nicht der Fall gewesen sein.
Lass dir das Protokoll zeigen/aushändigen und ab zum Anwalt.
Erstellt am 25.03.2008 um 21:41 Uhr von Kölner
@BRV4U
Ist nicht eher § 77 Abs. 3 BetrVG zielführend? Der BRV gehört schlicht und einfach ersetzt!
Erstellt am 25.03.2008 um 22:06 Uhr von BRV4U
@Kölner
Sowohl die 'Betriebsvereinbarung nach Beschluss' als auch der BRV gehören entfernt, aber für Werne scheint es mir angezeigt zu sein einen erfahrenen Anwalt vor Ort einzuschalten.
@Werne
Der Beschluss ist nicht rechtens !
Und bevor euer BRV noch mehr Schaden anrichten kann sollte er entweder zurücktreten (unwahrscheinlich) oder du musst etwas unternehmen, damit er sein Amt niederlegt. Mein eindringlicher Tip: Beratungsgespräch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht !!!
Erstellt am 25.03.2008 um 22:35 Uhr von nicoline
@ Kölner
die BV ist nach § 77 Abs. 3 rechtsunwirksam!
@BRV4U
egal wieviele Mitglieder erst zu Beginn der Sitzung ihre Verhinderung bekannt gegeben haben.
>Mein eindringlicher Tip: Beratungsgespräch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht !!!<
Genau der richtige Tip, ist nur die Frage, wer das bezahlt? Es gibt keinen Beschluß! Gibt's dazu Urteile, Hinweise, Kommentare? Ist nicht zynisch oder sarkastisch gemeint, interessiert mich wirklich.
Erstellt am 27.03.2008 um 14:06 Uhr von Der alte Heini
Werne
egal wie der Beschluß des BR zustande gekommen ist, solch eine Betriebsvereinbarung ist rechtswidrig.
Das gilt auch wenn in einer Abstimmung auf einer Betriebsversammlung die Mehrheit sich für eine solche BV ausgesprochen haben.
Erstellt am 04.04.2008 um 17:08 Uhr von Inkognito Weissnicht
Der Lohn der MitarbeiterInnen ist doch eigentlich wie geregelt? Doch hoffentlich nicht (nur) in einer Betriebsvereinbarung, sondern in einem Tarifvertrag und/oder im Arbeitsvertrag der MitarbeiterInnen. Dementsprechend ist der Betriebsrat gar nicht der entsprechende Verhandlungspartner für die Geschäftsleitung.
Denn eigentlich ist der Lohn erstmal Individualrecht und/oder Kollektivrecht der Gewerkschaft. Da hat der Betriebsrat keinerlei Befugnisse. Einzig über Zuschläge die in einer BV geregelt wären oder die mündlich zwischen BR und GF ausgehandelt wurden ist der BR Vertragspartner.
Erstellt am 04.04.2008 um 17:27 Uhr von Efaienaerbeer
Die BV ist wegen Verstoß gegen § 77 BetrVG unwirksam.
Nichtsdestotrotz solltet ihr den BRV schnell aus dem Amt schubsen, damit er keine Betriebsvereinbarungen unterschreiben kann. Denn selbst wenn BR-Beschlüsse unwirksam sind, sind vom BRV unterschriebene BVen wirksam, wenn der Arbeitgeber nicht wußte, dass der BR-Beschluss unwirksam ist. Fehler in der Sphäre des BR sind dem Arbeitgeber nicht anzulasten. das ist ähnlich wie mit Vollmacht nach außen und Befugnis nach innen, die ja unterschiedlich sein können.
Also ganz schnell schriftlich (Beweiszwecke) beim BRV durch mindestens 2 BR-Mitglieder (1/4 der BR-Mitglieder, § 29 Abs. 3 BetrVG) eine BR-Sitzung innerhalb der nächsten Woche mit den Tagesordnungspunkten "1. Abwahl des BRV, 2. Wahl eines neuen BRV" fordern.