Erstellt am 25.03.2008 um 13:25 Uhr von Angi1
Hallo Biene,
siehe § 9 TzBfG
MfG
Angi1
Erstellt am 25.03.2008 um 15:10 Uhr von peanuts
"Kann der BR die nächste externe Einstellung ablehnen? "
Wenn die Kollegin z.B. als teilzeitbeschäftigte Köchin tätig ist und in der Buchhaltung wird eine Vollzeitstelle ausgeschrieben, gibt es keinerlei Grund, die Zustimmung zu dieser Stellenbesetzung mit Hinweis auf den § 9 TzBfG verweigern zu können.
Wenn aber eine Vollzeitstelle als Köchin ausgeschrieben wird und der Vollzeitwunsch Eurer Kollegin wird nicht berücksichtigt, sieht es u.U. anders aus!
Erstellt am 26.03.2008 um 04:37 Uhr von ari
Wie sieht es denn aus, wenn es einen Tz Mitarbeiter gibt, der auf VZ gehen will und der AG eine neue Aushilfe (400.- € Basis) einstellen möchte, die genau die fehlenden Std. der Tz Kraft abdeckt. Gilt dann §9 TzBfg auch??
Gruß
Ari
Erstellt am 27.03.2008 um 18:25 Uhr von nicoline
@Biene @ ari
Ein Arbeitnehmer war mit 20 Stunden wöchentlich als Disponent beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war die Anwendung der jeweiligen für die Branche geltenden Tarifverträge vereinbart. Der Arbeitgeber schrieb 4 neue Vollzeitstellen für Disponenten aus. Der Beschäftigte verlangte daraufhin, seine regelmäßige vertragliche Arbeitszeit auf 36 Stunden oder 40 Stunden wöchentlich zu verlängern. Der Arbeitgeber lehnte ab, weil keine entsprechenden Arbeitsplätze zu besetzen wären. Der Arbeitnehmer klagte gegen diese Entscheidung.
Das Urteil:
Das Gericht gab dem Disponenten Recht. Weil der Arbeitgeber einen entsprechenden Arbeitsplatz als Disponent in Vollzeit besetzen wollte, hätte er den Wunsch des Beschäftigten bevorzugt behandeln müssen.
(BAG, Urteil vom 08.05.2007, Az.: 9 AZR 874/06)
Quelle: Urteils TICKER Betriebsrat