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Einstellung

B
Biene
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe folgende Frage:

Kolln. ist teilzeitbeschäftigt und möchte Vollzeit. AG lehnt ab, weil dies einer externen Einstellung gleich wäre.

Meine Frage: Kann der BR die nächste externe Einstellung ablehnen? Wenn ja, mit welcher Begründung?

Danke Biene

5.05704

Community-Antworten (4)

A
Angi1

25.03.2008 um 14:25 Uhr

Hallo Biene,

siehe § 9 TzBfG

MfG Angi1

P
Peanuts

25.03.2008 um 16:10 Uhr

"Kann der BR die nächste externe Einstellung ablehnen? "

Wenn die Kollegin z.B. als teilzeitbeschäftigte Köchin tätig ist und in der Buchhaltung wird eine Vollzeitstelle ausgeschrieben, gibt es keinerlei Grund, die Zustimmung zu dieser Stellenbesetzung mit Hinweis auf den § 9 TzBfG verweigern zu können.

Wenn aber eine Vollzeitstelle als Köchin ausgeschrieben wird und der Vollzeitwunsch Eurer Kollegin wird nicht berücksichtigt, sieht es u.U. anders aus!

A
ari

26.03.2008 um 05:37 Uhr

Wie sieht es denn aus, wenn es einen Tz Mitarbeiter gibt, der auf VZ gehen will und der AG eine neue Aushilfe (400.- € Basis) einstellen möchte, die genau die fehlenden Std. der Tz Kraft abdeckt. Gilt dann §9 TzBfg auch?? Gruß Ari

N
nicoline

27.03.2008 um 19:25 Uhr

@Biene @ ari

Ein Arbeitnehmer war mit 20 Stunden wöchentlich als Disponent beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war die Anwendung der jeweiligen für die Branche geltenden Tarifverträge vereinbart. Der Arbeitgeber schrieb 4 neue Vollzeitstellen für Disponenten aus. Der Beschäftigte verlangte daraufhin, seine regelmäßige vertragliche Arbeitszeit auf 36 Stunden oder 40 Stunden wöchentlich zu verlängern. Der Arbeitgeber lehnte ab, weil keine entsprechenden Arbeitsplätze zu besetzen wären. Der Arbeitnehmer klagte gegen diese Entscheidung.

Das Urteil: Das Gericht gab dem Disponenten Recht. Weil der Arbeitgeber einen entsprechenden Arbeitsplatz als Disponent in Vollzeit besetzen wollte, hätte er den Wunsch des Beschäftigten bevorzugt behandeln müssen. (BAG, Urteil vom 08.05.2007, Az.: 9 AZR 874/06)

Quelle: Urteils TICKER Betriebsrat

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