Im Zuge einer Betriebsabspaltung werden vier von fünf BR-Mitgliedern gehen, die erforderliche Midestzahl der Arbeitnehmerstärke reicht für eine Neuwahl nicht aus. Wieviele müssen Nachrücken ? Gibt es trotzdem die Möglichkeit von Neuwahlen? Unter welchen Voraussetzungen?

Liebe Grüsse