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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG fragt im Betrieb nach, was der Wahlvorstand dort gemacht hat

G
Gabi
Nov 2016 bearbeitet

In unserem Betrieb finden zur Zeit neue BR Wahlen statt. Die Betriebsteile die in unseren Bereich gehören sind von Passau bis zum Bodensee verstreut. Im Wahlausschreiben ist auch angegeben: Ist es dem Mitarbeiter nicht möglich beim Wahlvorstand zu erscheinen, so soll er sich melden, wir werden sicherstellen, dass dieser Interessent die Möglichkeit bekommt sich einzutragen (z.B. der Wahlvorstand sucht den Store auf). Meine Kollegin und ich sind im Wahlvorstand und suchten den MA auf, dem es nicht möglich war in das Büro des Wahlvorstand zu kommen um sich in die Wählerliste einzutragen. Nun macht der AG einen richtigen Terz. Er rief dort in dem Betriebsteil an und fragte nach was der Wahlvorstand dort gemacht habe. Jetzt wirft er uns vor, dass wir bewusst Stunden schieben. Das ganze hätten wir auch per Brief schicken können, der MA hätte unterschreiben können und wieder an uns zurücksenden. EIne Dienstreise in den Betrieb wäre nicht nötig gewesen. In seinem Schreiben an uns steht u.a.: Die gleiche Vorgehensweise ist im Übrigen bei Dienstreisen zu wählen. Sprich, auch hier benötigen Sie im vorhinein die Freigabe des Vorgesetzten.

Da ich selbst noch nicht so lange im BR bin, bräuchte ich eine kleine Hilfe, wie ich den Antwortbrief richtig verfasse.

Schon mal lieben Dank für jede Antwort Grüße Gabi

5.33403

Community-Antworten (3)

P
pirat

24.03.2008 um 20:43 Uhr

@Gabi ....AG fragt im Betrieb nach, was der Wahlvorstand dort gemacht hat ......soll er doch!

Soweit erforderlich dürfen die Mitglieder des Wahlvorstandes nach ordnungsgemäßer Abmeldung auch den Arbeitsplatz verlassen, um ihrem Amt als Wahlvorstand nachzugehen (§ 20 Absatz 2 BetrVG). Nicht dass es sich um... § 119 BetrVG.... vorsätzliche Behinderung der BR Wahl handelt! (Straftat) Dazu gibt es auch Seminare. Holt euch Unterstützung bei einer GEW!

DAH
Der alte Heini

25.03.2008 um 00:05 Uhr

Gabi Was der Wahlvorstand im Rahmen seiner Wahlvorstandstätigkeit macht, geht dem AG nichts an. Die Wahlvorstansmitglieder müssen sich nicht für ihre WA Arbeit rechtfertigen, sie melden sich bei ihren nächsten Vorgesetzten für notwendige WA Arbeit ab und gehen. Eine Genehmigung des Arbeitgeber oder des Vorgesetzten bedarf es nicht. Wenn der WA der Meinung ist er müsste die Kollegen im Store besuchen um etwas zu klären, dann muss der AG damit leben. Eine Freigabe für WA Mitglieder in Ausübung der WA Tätigkeit aufgrund Vorgaben für Dienstreisen, sehe ich nicht und dürfte im Streitfall vor einem Arbeitsgericht keinen Bestand haben.

Von einem Antwortschreiben würde ich persönlich absehen und bei weiteren Problemen durch den AG, auf entsprechenden Beschluss des WA Vorstand einen Fachanwalt aufsuchen. Der WA benötigt seine Kräfte um die BR Wahl ordentlich abzuarbeiten und nicht um sich mit dem AG über belanglosen Kram zu streiten. Das sollte dann der RA machen, wobei der AG sich dann gleich an die Preis eines RA gewöhnen kann, da er die Kosten tragen muss.

G
Gabi

25.03.2008 um 00:15 Uhr

Danke für die beiden Antworten, haben mir geholfen.

Ein Antwortschreiben muss ich aber dennoch verfassen. In dem Schreiben des AG geht es nicht nur um diesen Punkt. Wenn das ganze nach meinen Antwortschreiben nicht aufhört, werden wir dann sicherlich einen Fachanwalt zu Rate ziehen.

Danke Grüße Gabi

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