Hallo Lollegen,
wir die Liste 1, eine von 2 Listen im Betrieb haben einen Flyer (Wahlwerbung) mit unseren Zielen nach der BR Wahl verteilt.
In dem Flyer weisen wir auch darauf hin das die Mitarbeiter bei Verhinderung am Wahltag die Möglichkeit haben beim Wahlvorstand Briefwahl zu beantragen. Der Wahlvorstand wird namentlich als Ansprechpartner in unserem Flyer erwähnt. Nun fragt der Wahlvorstand bei uns an, was uns einfiele den Wahlvorstand in unserem Wahlwerbungs-Flyer zu erwähen und will beim Arbeitgeber eine Abmahnung erzielen, außerdem erwägt er weitere Schritte gegen unsere Liste zu unternehmen. Haben wir als Liste da wirklich ein Problem??