Wahlvorstand - Wahlwerbung
Hallo Lollegen, wir die Liste 1, eine von 2 Listen im Betrieb haben einen Flyer (Wahlwerbung) mit unseren Zielen nach der BR Wahl verteilt. In dem Flyer weisen wir auch darauf hin das die Mitarbeiter bei Verhinderung am Wahltag die Möglichkeit haben beim Wahlvorstand Briefwahl zu beantragen. Der Wahlvorstand wird namentlich als Ansprechpartner in unserem Flyer erwähnt. Nun fragt der Wahlvorstand bei uns an, was uns einfiele den Wahlvorstand in unserem Wahlwerbungs-Flyer zu erwähen und will beim Arbeitgeber eine Abmahnung erzielen, außerdem erwägt er weitere Schritte gegen unsere Liste zu unternehmen. Haben wir als Liste da wirklich ein Problem??
Community-Antworten (5)
07.04.2010 um 12:41 Uhr
Hab ihr eure Strategie mit dem WV abgesprochen, oder war das eine Entscheidung aus dem Bauch heraus?
07.04.2010 um 12:50 Uhr
Hallo, war eine Entscheidung aus dem Bauch heraus, wir wiesen darauf hin, an welchen Tagen die BR Wahl und Wo statt findet (verschiedene Orte und Uhrzeiten, da Teilbetriebe) und bei wem Briefwahl zu beantragen ist, wenn verhindert, als alles was normal bekannt sein dürfte.
07.04.2010 um 13:28 Uhr
Hallo, also ich finde das ihr nichts falsch gemacht habt. Denn ihr habt ja auch eine Wahlordnung und die ist ja auch für jeden einsichtig, und da steht ja auch drin wer WV ist. Und da steht mit sicherheit auch drin, dass eine Briefwahl möglich ist. § 24 Abs. 1 WO =))
07.04.2010 um 13:47 Uhr
Ist ja soweit alles in Ordnung, trotzdem bin ich mir nicht sicher, ob in eurem Flyer (Wahlwerbung) die Namen des Wahlvorstandes genutzt werden können/dürfen, da es noch eine 2. Liste gibt. Deshalb meine Frage nach Abstimmung der Strategie. Ihr hättet es ja auch neutraler halten können.
07.04.2010 um 13:51 Uhr
Na da lasst euch doch mal nicht verrückt machen ist alles legal was ihr da gemacht habt . Ihr habt ja keine Staatsgeheimnisse ausgeplaudert und wie vorher schon geschrieben steht daß ja auch alles in der WO drin wer wo wann u.s.w.
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