Bei uns gibt es alle 4 Jahre eine neue Gesamtbetriebsratwahl. Ist das zuläßig?
Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt von entsenden nicht von Wahlen.
Und ein Mandat für den Gesamtbetriebsrat verliert man nicht durch eine Wahl.
Nehmen wir mal an ,es gibt eine Vereinbarung zwischen BR und AG,Gewerkschaft.
Wäre überhaupt eine Vereinbarung gültig,da sie das Betriebsverfassungsgesetz
verändert.
Wie geht man damit um ,wenn mal abgewählt wird?
Klage einreichen ,weil abwahl ungültig ist ?