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GBR-Wahlen

S
Sonja
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns gibt es alle 4 Jahre eine neue Gesamtbetriebsratwahl. Ist das zuläßig? Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt von entsenden nicht von Wahlen. Und ein Mandat für den Gesamtbetriebsrat verliert man nicht durch eine Wahl. Nehmen wir mal an ,es gibt eine Vereinbarung zwischen BR und AG,Gewerkschaft. Wäre überhaupt eine Vereinbarung gültig,da sie das Betriebsverfassungsgesetz verändert. Wie geht man damit um ,wenn mal abgewählt wird? Klage einreichen ,weil abwahl ungültig ist ?

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Community-Antworten (6)

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carrie

24.03.2008 um 11:59 Uhr

S
Sonja

24.03.2008 um 13:46 Uhr

Danke für den Hinweis. Ich fühle mich bestätigt. Keine Neuwahlen nach 4 Jahren.

K
Kölner

25.03.2008 um 21:38 Uhr

@Sonja Vielleicht solltest Du noch einmal ganz genau darstellen, was Du mit dem Gesamtbetriebsratswahl meinst...

S
Sonja

26.03.2008 um 00:55 Uhr

Wird nach dem Betriebsverfassungsgesetz alle 4 Jahre ein neuer GBR gewählt? Oder bleibt man so lange GBR bis man abberufen wird? Vorausgesetz man ist immer noch im örtlichen BR. Von einer wiederkehrenden Wahl habe ich nichts gelesen. Also nicht rechtens?

P
Peanuts

26.03.2008 um 11:42 Uhr

Fitting: "Bei Neuwahl eines BR -sei es die regelmäßige, sei es eine vorzeitige- hat dieser die von ihm zu entsendenden Mitglieder des GBR neu zu bestimmen."

Üblicherweise endet ein GBR-Mandat jeweils mit Ablauf der Amtszeit als BRM und der neu konstituierte BR wählt (im Regelfall alle 4 Jahre) seine GBR-Mitglieder bzw. entsendet diese in den GBR .

Unabhängig davon, kann jedes GBR-M jederzeit per BR-Beschluss abberufen werden. Wo ist Dein Problem?

S
Sonja

26.03.2008 um 18:30 Uhr

Wir wählen alle 4 Jahre den GBR neu.Warum? Wenn man entsendet und abberuft sind neue Wahlen nicht nötig und auch ungültig.Wir machen evtl. etwas falsch. Das ist meine Frage.Wenn man etwas falsch macht muß es es nicht alle 4 Jahre wiederholen. Deshab meine "einfache Frage" Ist es richtig,daß alle 4 Jahre ein GBR neu gewählt wird? Und wenn es richtig ist ,bitte wo steht das?

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