Erstellt am 24.03.2008 um 10:59 Uhr von carrie
Vielleicht beantwortet das deine Frage:
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Betriebsverfassun/Gesamtbetriebsrat/gesamtbetriebsrat.html
Erstellt am 24.03.2008 um 12:46 Uhr von Sonja
Danke für den Hinweis.
Ich fühle mich bestätigt. Keine Neuwahlen nach 4 Jahren.
Erstellt am 25.03.2008 um 20:38 Uhr von Kölner
@Sonja
Vielleicht solltest Du noch einmal ganz genau darstellen, was Du mit dem Gesamtbetriebsratswahl meinst...
Erstellt am 25.03.2008 um 23:55 Uhr von Sonja
Wird nach dem Betriebsverfassungsgesetz alle 4 Jahre ein neuer GBR gewählt?
Oder bleibt man so lange GBR bis man abberufen wird?
Vorausgesetz man ist immer noch im örtlichen BR.
Von einer wiederkehrenden Wahl habe ich nichts gelesen.
Also nicht rechtens?
Erstellt am 26.03.2008 um 10:42 Uhr von peanuts
Fitting: "Bei Neuwahl eines BR -sei es die regelmäßige, sei es eine vorzeitige- hat dieser die von ihm zu entsendenden Mitglieder des GBR neu zu bestimmen."
Üblicherweise endet ein GBR-Mandat jeweils mit Ablauf der Amtszeit als BRM und der neu konstituierte BR wählt (im Regelfall alle 4 Jahre) seine GBR-Mitglieder bzw. entsendet diese in den GBR .
Unabhängig davon, kann jedes GBR-M jederzeit per BR-Beschluss abberufen werden. Wo ist Dein Problem?
Erstellt am 26.03.2008 um 17:30 Uhr von Sonja
Wir wählen alle 4 Jahre den GBR neu.Warum?
Wenn man entsendet und abberuft sind neue Wahlen nicht nötig und auch ungültig.Wir machen evtl. etwas falsch.
Das ist meine Frage.Wenn man etwas falsch macht muß es es nicht alle 4 Jahre wiederholen. Deshab meine "einfache Frage"
Ist es richtig,daß alle 4 Jahre ein GBR neu gewählt wird?
Und wenn es richtig ist ,bitte wo steht das?