Dienstanweisungen vor BR Einführung
Hallo zusammen, wir sind ein neu gegründetes Unternehmen und somit auch ein ganz neuer BR. Ich habe folgendes Problem: in unserem Betrieb gibt es natürlich schon DA´s. Müssen diese nachträglich vom BR "abgesegnet" werden, oder sind sie so gültig. Wenn sie gültig sind, wie kann man diese dann "aushebeln"? Danke für eure Hilfe!
Community-Antworten (10)
14.10.2019 um 12:03 Uhr
Zunächst gelten die natrülich. Aber alle Themen für die ein Mitbestimmungsrecht des BR gilt - inbesondere § 87 BetrVG hat der BR ein Initiativrecht, sprich er fordert den AG auf Verhandlungen zum Abschluß einer BV mit dem BR aufzunehmen
14.10.2019 um 12:17 Uhr
Nachfrage:
In dem Moment wo der BR den AG zum Verhandeln auffordert: Sind die Dienstanweisungen dann außer Kraft gesetzt? Oder gelten sie weiter bis zum Abschluss der BV? In diesem Falle könnte der AG ja einfach über die Dauer der Verhandlungen durch geschickte Verhandlungstaktik die DAs weiter in Kraft halten ...
14.10.2019 um 12:52 Uhr
Die Dienstanweisungen bleiben erstmal in Kraft, sonst gäbe es ja einen weisungsfreien Raum und die Kollegen wüssten nicht, wie sie sich verhalten sollen. Grundsätzlich mal ist BR und AG verpflichtet konstruktiv zusammenzuarbeiten und eine gemeinsame Lösung zu suchen. Wenn ihr das Gefühl habt, der AG hält euch hin muss man langsam die Daumenschrauben andrehen.
- Erst mal regelmäßige Betriebsversammlungen abhalten und Belegschaft informieren.
- Dann Anwalt einschalten und damit Kosten für den AG verursachen (einen Grund für die Notwendigkeit einer anwaltschaftl. Beratung lässt sich sicherlich finden)
- letztend. kann das bis zur Einigungsstelle gehen
14.10.2019 um 12:57 Uhr
Der BR hat keine Möglichkeit sein MBR zB durch eine einstweilige Verfügung durchzusetzen, da es bei diesen DA die vor der Gründung des BR vorgelegen haben, an dem sog. Verfügungsgrund fehlt. Es ist also keine Dringlichkeit gegeben. Daher kann der AG sicher die Verhandlungen hinziehen, um eine Veränderung der Dienstanweisung hinaus zu zögern. Der BR hat aber die Möglichkeit das Thema in die Einigungsstelle zu geben. Da wird es dann eine neue mitbestimmte Regelung geben
14.10.2019 um 13:11 Uhr
Vielen Dank für eure schnellen Antworten.
14.10.2019 um 13:14 Uhr
Hinzuweisen wäre noch darauf, dass Dienstanweisungen nicht immer der Mitbestimmung unterliegen. Alles was die reine Konkretisierung der Arbeitspflicht betrifft, ist mitbestimmungsfrei!
14.10.2019 um 13:38 Uhr
Wenn ihr neu seid: Besucht erst mal schnell Seminare.
Wenn es schnell gehen soll, zieht einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht (möglichst einer, der sich auch mit der Mitbestimmung auskennt) hinzu (§ 80 Abs. 3 BetrVG) oder nehmt Kontakt zur Gewerkschaft auf.
14.10.2019 um 18:00 Uhr
Ich drehe den Spieß mal um und frage, was ist wenn es die Dienstanweisungen schon gab, nur der damalige BR sich nicht darum gekümmert hat?
15.10.2019 um 02:24 Uhr
das war aber eben nicht die Frage....
15.10.2019 um 11:01 Uhr
wenn es die Dienstanweisungen schon gab, nur der damalige BR sich nicht darum gekümmert hat? Dann taucht zunächst die Frage auf, ob der BR sich tatsächlich darum hätte kümmern müssen.....
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