§ 9 Teilzeit und Befristungsgesetz
Hallo,
kan mir jemand Erfahrungen mit der Anwendung des § 9 Teilzeit und Befristungsgesetz miteilen. Haben im Augenblick so einen Fall. AG möchte neueinstellen. Teilzeitkraft in gleicher Dienststelle will auf Vollzeit und hat das dem AG schon mehrfach mittgeteilt. Stellenausschreibung deckt genau die Stunden die der Teilzeitkraft fehlen. Welche Möglichkeiten hat der BR und muss der AG den Teilzeiter auf Vollzeit setzen?
Community-Antworten (1)
21.03.2008 um 22:17 Uhr
Kommt drauf an... Wenn der ArbGeb will, dass sich die beiden Teilzeitstellen überschneiden (z.B. 9-13 und 12-16), dann wird's schwierig, das mit einer Person zu bewerkstelligen. Ansonsten Widerspruch bei der Einstellungsanhörung nach §99 BetrVG wegen Verstoß gegen § 9 TzBfG - und gucken, was passiert...
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