Kündigung Betriebsvereinbarungen
Kann der Arbeitgeber alle Betriebsvereinbarungen pauschal kündigen? Oder muss er jeweils den Bezug zur Betriebsvereinbarung mit angeben?
Community-Antworten (2)
21.03.2008 um 17:58 Uhr
Ahoi, Osterhase das kann man so pauschal nicht beantworten, es kommt immer auf die jeweilige BV an. Und derer gibt es viele....
hier was interessantes.....
http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/betriebsvereinbarung.php
wendet euch an die GEW oder einen RA! Ich denke, es kommt jede Menge Arbeit auf euch zu...
denke an De ovis paschalibus ...gelle.
21.03.2008 um 18:35 Uhr
Danke für die Antwort. Der Arbeitgeber weiss gar nicht was es alles an Betriebsvereinbarungen gibt. Wir sind vor einigen Jahren mal verkauft worden. Die alten Betriebsvereinbarungen wurden jedoch nie gekündigt und sind somit ja noch alle gültig. Nun wurde ein grössere Investition getätigt. Und nun möchte der Arbeitgeber alles neu organisieren. Mit den Betriebsvereinbarungen möchte er anfangen und alle, somit auch die uralten, pauschal kündigen. Danach möchte er alle Mitarbeiter neu beurteilen. Arbeitsplatzbeschreibungen usw. Evtl. folgen dann Änderungskündigungen.
PS: Ostereier sind gar nicht ungesund. Damals dachte man das noch g De ovis paschalibus
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