W.A.F. LogoSeminare

Kündigung gleichzeitig Einstellung - Widerspruchsgrund nach §99?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo KollegInnen, folgender Fall: Kollegin soll in der Probezeit bzw. zum Ende der Probezeit gekündigt werden, ist es aber noch nicht. Steht aber bevor. Gleichzeitig soll auf einem anderen Arbeitsplatz jemand eingestellt werden mit gleicher Qualifikation. Wäre das ein Widerspruchsgrund nach §99? Gruss und frohe Ostern!! von den Betriebsratten

4.38302

Community-Antworten (2)

K
khel

20.03.2008 um 17:23 Uhr

Hallo betriebsratten,

wenn es nur die gleiche Qualifikation in dem Sinne ist, dass Gekündigte und neu Einzustellende/r den gleichen bzw. einen vergleichbaren Berufsabschluss o.ä. haben wäre das m.E. noch kein Widerspruchsgrund. Spannend wird es, wenn der/die Neue auf die Stelle des/der Alten gesetzt werden soll. Ich denke, dann könnte ein Widerspruch angebracht sein.

Das Problem in dem von Dir geschilderten Fall ist, glaube ich, aber, dass die Kündigung zum Ende der Probezeit erfolgen soll. Da sehe ich weniger Spielraum als wenn die Kollegin die Probezeit schon überstanden hätte.

Gruß khel

P
Petrus

20.03.2008 um 17:28 Uhr

Bei einer betriebsbedingten Kündigung schon. Kündigungsschutzklage geht aber trotzdem erst nach 6 Monaten (§1 KSchG). Hier wird es wohl eher personenbezogenen Gründe haben (schlechte Leistungen / zu aufmüpfig / dem Cheffe "paßt es menschlich nicht"). Und da muss natürlich die freie Stelle wieder besetzt werden...

Ihre Antwort