Kündigung eines BR-MG
Hallo! Ich habe eine Frage zu Kündigung von BR-Mitgliedern. Ich bin selber Mitglied und werde von der Leitung (Pflegehein)gemobbt. Wurde schon auf ein Jahr straff versetzt (gesetzl. 3 Monate oder?) Wie soll ich jetzt verhalten? Mir wird das Arbeitsleben von der Leitung und dem neuen Bereich nicht leicht gemacht und unterstellt mann das ich Lebensmittel zu mir genommen haben soll. So mit will mich die Leitung scheinbar kündigen. Was soll ich machen bzw. mich verhalten
Community-Antworten (14)
20.03.2008 um 14:43 Uhr
Hallo Blume, es gibt weder eine gesetzlich geregelte Strafversetzung noch eine festgelegte Frist dafür ! Wo hast du das her ?
Wenn du dir nichts hast zu Schulden kommen lassen musst du dir keine großen Sorgen machen. Dein Arbeitgeber kann dich nicht rauswerden wenn du deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommst.
Persönliche Anmerkung: Ich finde es arg bedenklich, dass immer mehr Mitarbeiter/innen aus Pflegeberufen mit zum Teil erheblichen Problemen mit ihren Arbeitgebern sich hilfesuchend an ein Forum wenden. Diesen Trend konnte ich auch auf BR-Seminaren beobachten. Eine Schande wenn man bedenkt, dass solche Einrichtungen den Zweck haben, den Menschen zu helfen !!!
20.03.2008 um 14:51 Uhr
Ich meine auch das es eine Bestimmung gibt die besagt wenn man länger als 3 Monate an einen anderen Ort eingesetzt ist, dieser dann zum neuen Dienstsitz wird oder so was in der Art... kann aber auch eine Regelung nur in unserem Betrieb sein. Bin mir da nicht zu 100% sicher.
20.03.2008 um 19:19 Uhr
"... und unterstellt mann das ich Lebensmittel zu mir genommen haben soll. "
Schlimmer fänd ich´s, wenn Du z.B. Reißzwecken frühstücken würdest oder ist bei Euch eine kollektive Fastenzeit angesagt?
22.03.2008 um 03:29 Uhr
@Blume,
ein Blick in deinen Arbeitsvertrag oder in den Tarifvertrag (falls vorhanden) kann erst einmal nicht schaden. Was steht denn dort diesbezüglich geschrieben?
Grundsätzlich kann dein Arbeitgeber dich für bis zu 4 Wochen an einem anderen Arbeitsplatz einsetzen. Wenn's länger gehen soll muss er den BR dazu anhören. Dieser kann bei einem eindeutigen Grund widersprechen, z.B. wenn du an einen anderen Ort musst und diese Versetzung mit erheblichen Änderungen der persönlichen Lebensumstände verbunden wäre. Oder, oder, oder......
Ich habe den Eindruck dass euer Betriebsrat (auch du !) relativ frei von Wissen ist, was betriebsverfassungs- und arbeitsrechtliche Fragen angeht. Abhilfe schafft hier der Besuch von Seminaren. Ein Beratungsgespräch bei einem Gewerkschaftler oder Fachanwalt für Arbeitsrecht öffnet auch so manche Augen...
Ihr dürft und müsst euch weiterbilden. Und wenn ihr erst einmal begonnen habt vom Baum der Erkenntnis zu naschen, kommt eins zum anderen.
Viel Glück !!!
24.03.2008 um 12:17 Uhr
Hallo, unser VERDI-Vertreter meinte, dass nicht richtig sei, MA für ein Jahr zuversetzen. Unser Haus möchte Personal abbauen und darum liege ich total in d. Profil, was meine "Kündigung" mit der Klage , dass ich mutmasslich Lebensmittel(eine Scheibe Wurst) gegessen zuhaben liege. Wie soll ich es beweisen,dass ich es nicht getan habe ,wenn zwei vom anderen Wohnbereich zusammen halten und ich alleine da stehe und nichts beweisen kann. Es werde ja nicht nur ich sondern auch andere von der Leitung gemobbt sowie andere Mitarbeiter die es nicht aushalten und kündigen. Bei uns ist es nicht erlaubt Lebensmittel zuessen, da wir und die Leitung eine Betriebsvereinbarung getroffen haben. Ich denke wir sind gut geschult ,aber die Leitung versucht es wieder den BR anzugreifen. Wir bzw. ich kann mich nur noch schützrn über einen Anwalt oder.
24.03.2008 um 12:51 Uhr
@Blume ....."Kündigung" mit der Klage , dass ich mutmasslich Lebensmittel(eine Scheibe Wurst) gegessen zuhaben liege..... Das kennst du? § 15 Absatz 4 und 5 KSchG schliesst eine ordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern völlig aus und lässt nur eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu. Letztere ist nach § 103 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) nur mit Zustimmung des Betriebsrats bzw. einer Ersetzung der Zustimmung durch die Arbeitsgerichte zulässig. Sorry aber ist Wurst ein wichtiger Grund, ich denke nein.... Nimm dir einen RA, dazu ist die GEW verpflichtet, wenn du Mitglied bist. Es wäre höchste Zeit!
good luck
24.03.2008 um 13:10 Uhr
"Bei uns ist es nicht erlaubt Lebensmittel zuessen, da wir und die Leitung eine Betriebsvereinbarung getroffen haben. "
Hoffe, die BV bezieht sich darauf, wessen Lebensmittel nicht gegessen werden dürfen! Oder ist die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme etwa generell untersagt?
"Sorry aber ist Wurst ein wichtiger Grund, ich denke nein...."
Ob "Wurst" wohl mit "Bienenstich" vergleichbar ist?
24.03.2008 um 13:23 Uhr
Du Nuss .....Ob "Wurst" wohl mit "Bienenstich" vergleichbar ist?.....
Wurst ist eine Zubereitung aus zerkleinertem Fleisch. Bienenstich..lässt zwei Associationen zu ... [1] der schmerzhafte Stich einer Biene [2] mit Honig glasierter Kuchen letztendlich ist es wurscht. Für Blume trifft wohl Ersteres zu...sie sollte endlich zurückstechen!
24.03.2008 um 13:25 Uhr
@pirat, wobei man das "Bienenstich-Urteil" nicht so ganz ausser acht lassen sollte......... :-)) google hilft weiter!
24.03.2008 um 13:39 Uhr
@Mona- Lisa ich kenne das Urteil, Tenor war Diebstahl......-)
24.03.2008 um 17:50 Uhr
tja, man kann auch schon mal wegen einer verschrumpelten weintraube gekündigt werden.
08.04.2008 um 14:39 Uhr
Hallo, bei uns steckt der Wurm drin (von der Leitung aus) die jetzt mit aller macht gegen den BR kämpft. Wir mussten vor ca 1 Jahr unser Büro aufgeben , wegen Umbauarbeiten jetzt stellt sich raus , dass es keine Umbauten gibt. Jetzt wird daraus ein Büro für Heimbesitzer. Bei Nachfrage, ob der BR den Raum wieder bekommt, reagierte die Geschäftsführung negativ für den BR. Weiter: Die Leitg. kämpft gegen BR-MG die ihr Mund aufmachen und sich nichts gefallen lassen. Unsere Meinung nach hat die Leitg. Mitarbeiter durch das Haus geschickt, um den BR abzuwählen. Wir meinen , dass die Leitg. so BR-MG los werden kann. Wer kann uns mal Antwort geben?
08.04.2008 um 15:34 Uhr
@Blume: Da hilft nur aufschlauen (Seminare), Rückgrat beweisen und Unterstützung holen (GEW, RA). MAnche AG fahren große Geschütze im Kampf gegen den BR auf - da sollte sich der BR auch entsprechend wappnen - und sei es per "Dauervertretung" durch den BR-Anwalt. Ein Referent bei einem BR-Seminar erzählte mal, dass ein Anwalt in seiner Kanzlei ganz allein von der Vertretung eines einzigen BR lebt - und das seit zig Monaten. Und das "Ausbremsen" und "In die Schranken verweisen" würde ich bei eurer Schilderung dem Anwalt überlassen.
08.04.2008 um 16:36 Uhr
Blume, du solltest wirklich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Am Besten ist es, wenn du dir jemanden suchst, der mit der Beratung von Betriebsräten Erfahrung hat, also auch Kollektivrecht mit als Schwepunkt hat, denn der Feld-Wald-Wiesen-Rechtsanwalt hatdamit meist recht wenig zu tun. Durch einen Anruf im Vorfeld kannst du auch klären, wie ihr im BR die notwendigen Beschlüsse fassen müßt, damit der Rechtsanwalt vom Arbeitgeber bezahlt werden muss. Ich würde hier auf "Behinderung der Betriebsratsarbeit" abstellen und wenn der Kündigungsantrag nach § 103 BetrVG reinkommt, dann könnt ihr auch dieses Verfahren vom RA machen lassen. Aber auch hier die entsprechenden Beschlüsse fassen, sonst gibt das Probleme mit der Rechnung des RA. Wenn du persönlich in der Gewerkschaft bist oder eine Rechtschutzversicherung hast, dann kannst du auch für dich persönlich losgehen, um rauszufinden, welche Möglichkeiten du hast. Das Forum kann dir in einer solch schwierigen Lage nicht sinnvoll helfen, denn es geht hier neben juristiscvhen Fragen auch um eine Strategie, wie ihr betriebspolitisch die Angelegenheit in den Griff bekommt.
Wenn du eine Wurstscheibe gestohlen hättest, dann wäre der Rechtsprechung egal, wieviel die wert ist - Diebstahl ist Diebstahl, da kennen die kein pardon. Das ist im Grunde das, was das Bienenstich-Urteil sagt. Es gibt auch ein Urteil, bei dem der Arbeitnehmer etwas mitgenommen hat, was der Arbeitgeber für den Müll vorgesehen hatte. Auch da ist die Kündigung durchgegangen! Es liege in der Entscheidung des Arbeitgebers, was er mit seinen Sachen macht und der Arbeitnehmer darf nichts an sich nehmen, wenn es noch im Betrieb des Arbeitgebers ist, und sei es in dessen Müllkontainer!
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