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Wahl des Konzernbetriebsrates - oder reicht ein GBR?

M
mark.01
Jan 2018 bearbeitet

Hallo............Wir haben folgendes Problem.Wir sind ein Konzern mit 3 verschiedenen Häusern. jedes Haus hat einen BR. Nun haben wir einen GBR gegründet. (zwingend vorgeschrieben lt. BtrVG) Der AG sagt aber, es müsste ein Konzernbetriebsrat gegründet werden, da lt. BetrVG der einzelne BR in diesem Falle ein GBR ist????? Die einzelnen Häüser sind GmbH,s aber gehören einem Konzern an. Um die rechtliche Lage zu klären, wäre unserer Meinung ein Rechtsanwalt notwendig. Danke für Antworten...........

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Community-Antworten (2)

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pirat

20.03.2008 um 13:04 Uhr

@Mark.01 ....Der AG sagt aber, es müsste ein Konzernbetriebsrat gegründet werden.... falsch! Wo her kommt seine Intension? grübel Die Bildung eines Konzernbetriebsrats ist (für die Gesamtbetriebsräte) freiwillig!

lies hier.... http://www.juraforum.de/lexikon/Konzernbetriebsrat

habt ihr die Möglichkeit die GEW hinzuzuziehen?

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Bonita

20.03.2008 um 16:00 Uhr

Hallo,

es ist m.E. falsch, dass Ihr einen GBR gegründet habt. In § 47 BetrVG steht, dass ein GBR gegründet werden muss, wenn in einem Unternehmen mehrere BR bestehen. Wenn Eure Eure "3 Häuser"aber jeweils eine separae GmbH sind, so habt Ihr 3 Unternehmen und könnt keinen GBR gründen, den es nur innerhalb eines Unternehmens gibt.

Dann tritt in der Tat§ 54 BetrVG in Aktion. Dort ist in Abs. 2 geregelt: "Besteht in einem Konzernunternehmen (das wäre bei Euch de einzelne GmbH) nur eine Betriebsrat, so nimmt dieser die Aufgaben eines GBR nach den Vorschriften dieses Abschnittes wahr. Das ist wahrscheinlich der Punkt, den Euer Chef meint, wenn er sagt, dass der einzel-BR ein GBR ist. Und dann kann gem Abs. 1 ein KBR entrichtet werden, was -wie Pirat richtig schreibt- nur eine "kann-Bestimmung" und nicht zwingend ist.

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