Erstellt am 19.03.2008 um 14:49 Uhr von Werner
Am Freitag beim Chef anrufen und sagen: bin wieder gesund und gehe in meinen genehmigten und wohlverdienten Urlaub. Bis Montag in einer Woche.
Erstellt am 19.03.2008 um 14:57 Uhr von Sandman1971
Gibt es hier auch was Schwarz auf Weiß? Wenn ich das weitergebe, dann soll es verbindlich und nachzulesen sein.
Danke,
S.
Erstellt am 19.03.2008 um 15:00 Uhr von BRV4U
Hallo Sandmann1971,
nirgendwo steht geschrieben, dass ein MA nach Krankheit erst wer weiss wie lange arbeiten gehen soll, um dann seinen Urlaub anzutreten. Das ist genau so ein Irrtum wie die Behauptung, dass Spinat besonders gesund sein soll.....
Und wenn es ein sehr netter Angestellter ist macht er es wie Werner schreibt.
Erstellt am 19.03.2008 um 15:48 Uhr von Mona-Lisa
@Sandmann1971,
Nun frag mal deinen AG, ob er das schriftlich nachweisen kann, dass der Kollege nach der AU antreten muss! Da hat der ein Problem, denn das kann er nicht, da es sowas nicht gibt.
Seinen genehmigten Urlaub kann er streichen....... wenn der Fortlauf der Firma auf dem Spiel steht und das wird wohl nicht der Fall sein. Genehmigter Urlaub ist genehmigter Urlaub.
Auch müsste er sich nicht im Betrieb melden. Dort ist bekannt, dass er nächste Woche Urlaub hat.
Aber ich bin auch der Meinung, dass man Bescheid geben sollte, dass man seinen (genehmigten!) Urlaub antritt. Es könnte ja auch sein, dass er weiterhin krank ist. Das ist m. M. ein Akt der Höflichkeit, bei dem niemanden eine Perle aus der Krone fällt......... :-)
Erstellt am 19.03.2008 um 16:52 Uhr von Andreas_5
Hallo Sandmann1971,
schaut mal auf dieser seite nach >> http://www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/urlaub.doc
Erstellt am 20.03.2008 um 07:07 Uhr von Miparix
Einmal genehmigter Urlaub kann nicht vom Arbeitgeber gestrichen werden. Nur wenn ein Arbeitnehmer freiwillig auf seinen Urlaub verzichten würde.
Wir hatten letztens wegen einer Betriebsvereinbarung für Urlaub einen Vorsitzenden, der am Landesarbeitsgericht Richter ist, der sagte, dass das Bundesurlaubsgesetz aussagt, selbst wenn die Firma "brennt", der Arbeitgeber nicht das Recht habe genehmigten Urlaub wieder zu streichen.