Krank geschrieben und anschließend gleich Urlaub?
Hallo Zusammen,
da ich neu im Amt bin, bitte ich um Eure Hilfe:
Ein Kollege von mir hat nächste Woche Urlaub und ist leider diese Woche an Grippe erkrankt und somit zu Hause. Kann er ohne Probleme seinen Urlaub antreten, oder hat der AG das Recht, dass er den Mitarbeiter erst in die Firma kommen lässt bzw. ihm seinen Urlaub komplett streicht? Wie verhält es sich hier, was ist gesetzlich?
Für Eure Hilfe bedanke ich mich heute schon im Voraus.
Ciao, S.
Community-Antworten (6)
19.03.2008 um 15:49 Uhr
Am Freitag beim Chef anrufen und sagen: bin wieder gesund und gehe in meinen genehmigten und wohlverdienten Urlaub. Bis Montag in einer Woche.
19.03.2008 um 15:57 Uhr
Gibt es hier auch was Schwarz auf Weiß? Wenn ich das weitergebe, dann soll es verbindlich und nachzulesen sein.
Danke, S.
19.03.2008 um 16:00 Uhr
Hallo Sandmann1971, nirgendwo steht geschrieben, dass ein MA nach Krankheit erst wer weiss wie lange arbeiten gehen soll, um dann seinen Urlaub anzutreten. Das ist genau so ein Irrtum wie die Behauptung, dass Spinat besonders gesund sein soll..... Und wenn es ein sehr netter Angestellter ist macht er es wie Werner schreibt.
19.03.2008 um 16:48 Uhr
@Sandmann1971, Nun frag mal deinen AG, ob er das schriftlich nachweisen kann, dass der Kollege nach der AU antreten muss! Da hat der ein Problem, denn das kann er nicht, da es sowas nicht gibt. Seinen genehmigten Urlaub kann er streichen....... wenn der Fortlauf der Firma auf dem Spiel steht und das wird wohl nicht der Fall sein. Genehmigter Urlaub ist genehmigter Urlaub. Auch müsste er sich nicht im Betrieb melden. Dort ist bekannt, dass er nächste Woche Urlaub hat. Aber ich bin auch der Meinung, dass man Bescheid geben sollte, dass man seinen (genehmigten!) Urlaub antritt. Es könnte ja auch sein, dass er weiterhin krank ist. Das ist m. M. ein Akt der Höflichkeit, bei dem niemanden eine Perle aus der Krone fällt......... :-)
19.03.2008 um 17:52 Uhr
Hallo Sandmann1971,
schaut mal auf dieser seite nach >> http://www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/urlaub.doc
20.03.2008 um 08:07 Uhr
Einmal genehmigter Urlaub kann nicht vom Arbeitgeber gestrichen werden. Nur wenn ein Arbeitnehmer freiwillig auf seinen Urlaub verzichten würde.
Wir hatten letztens wegen einer Betriebsvereinbarung für Urlaub einen Vorsitzenden, der am Landesarbeitsgericht Richter ist, der sagte, dass das Bundesurlaubsgesetz aussagt, selbst wenn die Firma "brennt", der Arbeitgeber nicht das Recht habe genehmigten Urlaub wieder zu streichen.
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