W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

MitbestimmungsRECHT - Lagermeister, drückt den Schichtführern einen Schicht Rapport aufs Auge, der unserer Meinung nach zumindest zum Teil unsinnig ist?

O
ozelott2006
Jan 2018 bearbeitet

Hallöle, habe mal ne Frage (hab dazu nix in der Suche gefunden), unser leiber Lagermeister, wälzt seit geraume zeit immer mehr Arbeit die ER vorher erledigt hat auf z.B. einen "Leiharbeitnehmer" ab der eigentlich Lieferscheine abfertigt. Dazu gehört z.B. die Aufgabe Krankmeldungen und Krankheitstage zu erfassen. Ausserdem drückt er den Schichtführern ein Schicht Raport aufs Auge der doch einige Zeit in Anspruch nimmt und unserer Meinung zumindest zum Teil unsinnig ist.

Kann dazu im BetrVG nix spezifisches finden, vielleicht hat jemand ähnliche Probleme.

3.39901

Community-Antworten (1)

S
Saluk

25.07.2006 um 09:53 Uhr

Hallo ozelott2006,

ich denke, dazu wirst du in BetrVG auch nichts finden. Wer welche Arbeiten durchführt ist ein organisatorisches Problem eurer Firma. Dazu erstellt man Stellenbeschreibungen. Ich gehe davon aus, dass ihr diese noch nicht habt. Sinnhaftigkeit von Reports zu beurteilen ist nicht Aufgabe des BR, Beschwerden der Arbeitnehmer entgegenzunehmen und in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber die Beschwerdepunkte auszuräumen dagegen schon. Also setzt euch mit dem Lagermeister oder dem Arbeitgeber zusammen und klärt mit denen, wie die Arbeit verteilt und welche Informationen des Reports wofür wichtig sind. Nur weil bestimmte Werte vordergründig unsinnig scheinen, müssen sie es nicht sein, wenn man sie aus einem anderen Blickwinkel sieht. Und wenn es keine Begründung für den Report gibt, dann wird auch niemand etwas dagegen haben, wenn man ihn einstellt oder so umstrickt, dass man einen Gewinn daraus erhalten kann.

Grüße Saluk

Ihre Antwort