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Abmahnung unterschreiben?

S
sanndre1
Jan 2018 bearbeitet

hallo, ich soll morgen eine abmahnung bekommen (grob fahrlässiges verhalten) frage: muss ich die abmahnung unterschreiben? bin br mitglied und seit 26 jahren im betrieb und habe mir bisher nichts zu schulden kommen lassen

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Community-Antworten (5)

P
pirat

18.03.2008 um 20:29 Uhr

@sanndre1 die Abmahnung bekommst du wegen deiner arbeitsvertragliche Tätigkeit, oder? Lediglich den Erhalt, mußt du mit deiner Unterschrift bestätigen. Du kannst natürlich auch eine Gegendarstellung formulieren, die dann ebenfalls in deine Personalakte kommt. Ansonsten vergiß die Sache.....willkommen im Club.

BT
betriebliche trübung

18.03.2008 um 20:43 Uhr

du kannst auch die gegendarstellung schreiben und sie in deine schublade legen. im zweifelsfall bringst du sonst noch deinen arbeitgeber darauf, wie er die nächste abmahnung besser gestalten könnte.

P
pirat

18.03.2008 um 20:49 Uhr

Ahoi, liebliche trübung du hast wie immer Recht .-) Besser verfährt man(n) so mit einer Gegendarstellung!

BT
betriebliche trübung

18.03.2008 um 21:45 Uhr

@pirat :-)

E
Efaienaerbeer

18.03.2008 um 21:54 Uhr

Falls du unterschreibst, achte darauf, was du unterschreibst. Wenn da steht "Erhalten" ist alles O.K. "Erhalten und zur Kenntnis genommen" ist auch noch O.K., aber "Erhalten und akzeptiert" auf keinen Fall unterschreiben. Solltest du im Zweifel bezüglich der Empfangsformulierung sein, dann einfach nicht unterschreiben und anbieten, dass der Arbeitgeber auf seinem Exemplar von einem Zeugen bestätigen lässt, dass das Original an dich ausgehändigt wurde.

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