Erstellt am 18.03.2008 um 19:29 Uhr von pirat
@sanndre1
die Abmahnung bekommst du wegen deiner arbeitsvertragliche Tätigkeit, oder?
Lediglich den Erhalt, mußt du mit deiner Unterschrift bestätigen. Du kannst natürlich auch eine Gegendarstellung formulieren, die dann ebenfalls in deine Personalakte kommt.
Ansonsten vergiß die Sache.....willkommen im Club.
Erstellt am 18.03.2008 um 19:43 Uhr von betriebliche trübung
du kannst auch die gegendarstellung schreiben und sie in deine schublade legen. im zweifelsfall bringst du sonst noch deinen arbeitgeber darauf, wie er die nächste abmahnung besser gestalten könnte.
Erstellt am 18.03.2008 um 19:49 Uhr von pirat
Ahoi, liebliche trübung
du hast wie immer Recht .-) Besser verfährt man(n) so mit einer Gegendarstellung!
Erstellt am 18.03.2008 um 20:45 Uhr von betriebliche trübung
Erstellt am 18.03.2008 um 20:54 Uhr von Efaienaerbeer
Falls du unterschreibst, achte darauf, was du unterschreibst. Wenn da steht "Erhalten" ist alles O.K. "Erhalten und zur Kenntnis genommen" ist auch noch O.K., aber "Erhalten und akzeptiert" auf keinen Fall unterschreiben.
Solltest du im Zweifel bezüglich der Empfangsformulierung sein, dann einfach nicht unterschreiben und anbieten, dass der Arbeitgeber auf seinem Exemplar von einem Zeugen bestätigen lässt, dass das Original an dich ausgehändigt wurde.