Abmahnung unterschreiben?
hallo, ich soll morgen eine abmahnung bekommen (grob fahrlässiges verhalten) frage: muss ich die abmahnung unterschreiben? bin br mitglied und seit 26 jahren im betrieb und habe mir bisher nichts zu schulden kommen lassen
Community-Antworten (5)
18.03.2008 um 20:29 Uhr
@sanndre1 die Abmahnung bekommst du wegen deiner arbeitsvertragliche Tätigkeit, oder? Lediglich den Erhalt, mußt du mit deiner Unterschrift bestätigen. Du kannst natürlich auch eine Gegendarstellung formulieren, die dann ebenfalls in deine Personalakte kommt. Ansonsten vergiß die Sache.....willkommen im Club.
18.03.2008 um 20:43 Uhr
du kannst auch die gegendarstellung schreiben und sie in deine schublade legen. im zweifelsfall bringst du sonst noch deinen arbeitgeber darauf, wie er die nächste abmahnung besser gestalten könnte.
18.03.2008 um 20:49 Uhr
Ahoi, liebliche trübung du hast wie immer Recht .-) Besser verfährt man(n) so mit einer Gegendarstellung!
18.03.2008 um 21:45 Uhr
@pirat :-)
18.03.2008 um 21:54 Uhr
Falls du unterschreibst, achte darauf, was du unterschreibst. Wenn da steht "Erhalten" ist alles O.K. "Erhalten und zur Kenntnis genommen" ist auch noch O.K., aber "Erhalten und akzeptiert" auf keinen Fall unterschreiben. Solltest du im Zweifel bezüglich der Empfangsformulierung sein, dann einfach nicht unterschreiben und anbieten, dass der Arbeitgeber auf seinem Exemplar von einem Zeugen bestätigen lässt, dass das Original an dich ausgehändigt wurde.
Verwandte Themen
Mobbing gegen Betriebsratsmitglied - Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
ÄlterNachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschri
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen. Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken z
Abmahnung rechtens?
ÄlterIst die Abmahnung berechtigt? Text der Abmahnung: Vom Dienstag, 8. April bis Donnerstag, 10. April sind Sie nicht zur Arbeit erschienen. Für den Zeitraum vom 8. bis 9. haben sie uns fristgerecht ein
Mobbingvorwürfe vom Arbeitnehmer - was können wir tun?
ÄlterHallo, haben Probleme in unserer Firma mit einem MA, dem gekündigt werden soll. Zu den Fakten : Der MA klagt gegen den AG - ist auch schon zu Prozessen gekommen. Damit ist er ja beim AG unbeli