Hallo
Mir sagt jetzt im Zusammenhang mit BV's nur die Regelungsabrede etwas, sie bedarf auch eines vorherigen Beschlusses. Mit einer Regelungsabrede werden überwiegend vorübergehende (nicht wiederkehrende) Maßnahmen realisiert. Z.B. Überstundenbedarf an einem Arbeitstag, Betriebsferien im laufenden Kalenderjahr usw.