Schichtleiter ist BRV und schikaniert uns
Hallo,meine Freundin und ich arbeiten schon seit mehreren Jahren zusammen in einer Schicht,wir sind beide BR Mitglieder,bis jetzt war auch alles okay.Wir sind Packer und Kommissionierer in der Logistik.Vor 4 Jahren wurde unsere Firma verkauft.Da sich der neue Besitzer(ist eine Holding in Neubrandenburg) mit der Anmietung einer neuen Halle wohl überschätzt hat, und mit den Kosten wohl nicht klar kommt, bekommen wir immer mehr Druck von oben.Nun gab es eine Ansage ,das wir am besten nicht mehr reden dürfen,nur noch 2 mal Pullern gehen,und wer nochmal muss sollte doch seine Pause dafür nutzen(2 mal 15 min.).Da meine Freundin und ich uns dagegen gewährt haben,und unsere Meinung dazu gesagt haben(vor allen Kollegen)werden wir nun getrennt.Sie von 6.00-14.00 und ich von 14.00-22.00.Auf die Frage warum,meinte unser Schichtleiter (BRV) ,weil er es so möchte.Was können wir tun?
Community-Antworten (24)
11.10.2019 um 20:31 Uhr
rittilein wie groß ist der BR? Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft oder hast du eine Arbeitsrechtsschutzversicherung?
11.10.2019 um 21:41 Uhr
Hallo nicoline wir sind 7 BRMietglieder, bin im August 2019 bei Verdi eingtreten. Bin die einzigste bei Verdi. Meine Freundin hat Arbeitsrechtsschutz.
12.10.2019 um 00:53 Uhr
Hallo rittilein, ich gratuliere euch, dass ihr arbeitsrechtlich abgesichert seid. Weiß der Rest des BR über diese Situation Bescheid und wenn ja, wie stehen sie dazu?
12.10.2019 um 11:18 Uhr
Ja, sie wissen bescheid,schweigen aber dazu,weil sie alle angst vor dem danach haben.
12.10.2019 um 11:18 Uhr
Ja, sie wissen bescheid,schweigen aber dazu,weil sie alle angst vor dem danach haben.
12.10.2019 um 12:02 Uhr
rittilein, Angst ist ein schlechter Berater und sorgt dafür, dass sich die Situation nicht verbessert. Eigentlich wäre der richtige Weg, eine Beschwerde gem. Paragraph 84 BetrVG über den Vorgesetzten zu schreiben. Da es aber so scheint, dass ihr im BR keine Unterstützung habt und wenn ihr es nicht schafft eure Betriebsratskollegen aufzurütteln und auf eure Seite zu bringen, würde ich empfehlen, sich an die Gewerkschaft zu wenden. Unabhängig davon, dass der Vorgesetzte natürlich befugt ist, einen Schichtwechsel vorzunehmen, ist die Art und Weise, wie das nach eurer Schilderung passiert ist, nicht in Ordnung.
12.10.2019 um 16:52 Uhr
Wurde der BR beteiligt ? Wenn nicht, gilt das hier :
BAG, Urteil vom 29. 9. 2004 – 5 AZR 559/03 (lexetius.com/2004,2964)
[15] Das Arbeitsgericht hat die Beklagte verurteilt, den Kläger ab dem 8. April 2002 weiterhin in der Dauernachtschicht zu beschäftigen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Mit der vom Landesarbeitsgericht zugelassenen Revision verfolgt die Beklagte ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiter.
[16] Entscheidungsgründe: Die Revision der Beklagten ist nicht begründet. Die Anweisung, ab 8. April 2002 im Drei-Schicht-System zu arbeiten, war unwirksam. Eine Konkretisierung der Arbeitspflicht auf die Nachtzeit ist zwar nicht eingetreten. Die Zuweisung der Wechselschichtarbeit ist jedoch unter Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG erfolgt und deshalb unwirksam. ..................... [20] II. Die Zuweisung der Wechselschichttätigkeit verstößt jedoch gegen § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG und ist daher unwirksam.
[21] 1. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
[22] a) Zweck des Mitbestimmungsrechts ist es, die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung zu bringen. Danach erfasst das Mitbestimmungsrecht nicht nur die Frage, ob im Betrieb in mehreren Schichten gearbeitet werden soll, sondern auch die Festlegung der zeitlichen Lage der einzelnen Schichten und die Abgrenzung des Personenkreises, der Schichtarbeit zu leisten hat. Mitbestimmungspflichtig ist auch der Schichtplan und dessen nähere Ausgestaltung bis hin zur Zuordnung der Arbeitnehmer zu den einzelnen Schichten (BAG 28. Mai 2002 – 1 ABR 40/01 – AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 65). Der Betriebsrat hat ferner darüber mitzubestimmen, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Weise von bereits aufgestellten Schichtplänen abgewichen werden kann. Dies gilt insbesondere bei Schichtumsetzungen (BAG 1. Juli 2003 – 1 ABR 22/02 – AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 103 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen). Die Betriebsparteien sind frei in der Entscheidung, ob sie sich auf eine Regelung über die Grundsätze der Schichtplanung beschränken, oder ob sie jeden einzelnen Schichtplan selbst aufstellen wollen (BAG 18. April 1989 – 1 ABR 2/88 – BAGE 61, 305). Begnügen sie sich mit der Regelung von Kriterien und Grundsätzen, ist es zulässig, die Aufstellung von Einzelschichtplänen nach diesen Vorgaben dem Arbeitgeber zu überlassen (BAG 28. Mai 2002 – 1 ABR 40/01 – aaO; 28. Oktober 1986 – 1 ABR 11/85 – AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 20).
ÜBRIGENS : Anweisungen des AG, welche dem MBR des BR unterliegen und ohne dessen Beteiligung erteilt werden, braucht von den betroffenen Arbeitnehmern NICHT befolgt werden. Also einfach wieder gemeinsam auf eine Schicht erscheinen
12.10.2019 um 18:29 Uhr
Also einfach wieder gemeinsam auf eine Schicht erscheinen Gefährlicher Ratschlag, bei einem solchen Vorgesetzten und bei solchen BRM!
13.10.2019 um 19:25 Uhr
Erstmal vielen Dank für eure Antworten, habe morgen früh ein Gespräch mit meinem SL. Werde Ihn darauf hinweisen, das man einen Schichtplan nicht von heute auf morgen ändern kann. Natürlich werde ich auch § 87 ansprechen. Mal sehen was dabei rauskommt, hoffe nur das er nicht ausrastet.
13.10.2019 um 19:49 Uhr
rittilein, ich drück dir die Daumen für das Gespräch. Hab Vertrauen in dich, bleib ruhig und sachlich, auch, wenn er ausrasten sollte. Bellende Hunde sind in der Regel unsicher. Lass dich nicht aus der Ruhe bringen dadurch.
13.10.2019 um 20:47 Uhr
Dankeschön nicoline, das baut mich auf. Genauso werde ich es machen.
13.10.2019 um 21:10 Uhr
Super!????
13.10.2019 um 22:46 Uhr
Alle Mitglieder im BR sind gleich stimmberechtigt. Es gibt zwar der BRV, aber er ist euch als dieser nicht weisungsbefugt. Allerdings gs als Schichtleiter schon.
Soweit so gut. Jetzt kommt es aber. In einem 7 Gremium könnt ihr zu zweit den BRV abwählen und einen neuen einsetzen.
13.10.2019 um 23:22 Uhr
Zitat MetroBR : In einem 7 Gremium könnt ihr zu zweit den BRV abwählen und einen neuen einsetzen.
Sorry MetroBR, da liegst Du falsch. Wenn 7 BRM an der Sitzung teilnehmen, braucht man die Mehrheit und das sind 4 BRM. Was aber geht, ist, dass 2 BRM eine zusätzliche Sitzung beim BRV beantragen können, mit dem Ziel, der Abwahl des BRV.
15.10.2019 um 11:17 Uhr
Hallo rittilein, magst du berichten, was bei deinem Gespräch herausgekommen ist?
17.10.2019 um 22:41 Uhr
Hallo nicoline, am Montag kam mein SL an und meinte ,das ich ab morgen die Schicht wechseln muss.Ich nein,er ja,ich nein er ja so ging das spiel weiter( waren noch 2 Kollegen mit dabei) er hat es ja in der Halle gesagt.Er wurde Puderrot im Gesicht vor Wut.Habe gesagt das er die Schicht nicht von heut auf morgen ändern kann.Dann wurde ich um 10.00Uhr in sein Büro gerufen,hab meine Freundin mitgenommen,ist ja BRM,war er auch wieder sauer und meinte das er nur mit mir reden wollte.Da er aber auch eine Kollegin dabei hatte meinte ich Du bist zu zweit,und ich habe das Recht auch dazu.So nun gehts los. Nach unserer Rahmenvereinbarung kann man innerhalb von 24 STD.die Arbeitszeiten ändern,aber nur wenn die Auftragslage explodiert.Habe ihm gesagt, das es nicht der Fall ist,und er das nur aus reiner Schikane macht.Noch darauf hingewiesen das ein Schichtplan 3 Wochen auszuhängen hat,damit man Termine machen kann.Habe ihm noch Amtsmissbrauch (BRV) vorgeworfen , und das ich ein Termin bei Verdi habe.Muss nun ab 28.10. meine andere Schicht antreten,aber er seit Dienstag sehr ,sehr freundlich zu mir
21.10.2019 um 19:43 Uhr
rittilein, Muss nun ab 28.10. meine andere Schicht antreten, Wieso denn nun doch?
21.10.2019 um 22:06 Uhr
Hallo nicoline, mit dem Argument das er der SL ist ,er die Schichtpläne macht,und er das so möchte.
21.10.2019 um 22:13 Uhr
Ich persönlich würde hier abwechselnd mit meiner besseren Hälfte mit dem gelben Schein reagieren.
21.10.2019 um 22:23 Uhr
Das geht aber auch nicht auf Dauer, da unsere Firma neuerdings ganz fix dahinter her ist kranke Mitarbeiter zum MDK zu schicken. Haben gerade 2 Mitarbeiter bekommen die wirklich krank sind.
21.10.2019 um 23:03 Uhr
Hallo rittilein, warst du schon bei Verdi?
22.10.2019 um 19:46 Uhr
Hallo nicoline nein noch nicht, bin ja erst seit August bei Verdi Mitglied. Mache jetzt für November einen Termin, dann sind die 3 Monate vorbei, um kostenlos einen Anwalt zu kontaktieren.
22.10.2019 um 20:05 Uhr
Zitat rittilein : ........., dann sind die 3 Monate vorbei, um kostenlos einen Anwalt zu kontaktieren
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hast Du bereits ab dem Zeitpunkt des Beitritts Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung. Einfach mal bei Verdi anrufen.
23.10.2019 um 11:17 Uhr
@Challenger vielleicht auf Rechtsberatung, aber ganz sicher nicht auf Rechtsbeistand in einem Prozess. @rittilein Ich hoffe die Gewerkschaft hilft dir in einer Angelegenheit, die schon während der Karenzzeit begann.
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