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Einstellung

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CARON15
Okt 2019 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin hat bei uns vor drei Monaten gekündigt, weil sie woanders bessere Arbeitszeiten und mehr Stunden bekommen hat. Sie war bei uns vier Stunden beschäftigt. Für sie wurde eine neue Mitarbeiterin mit vier Stunden eingestellt ( diese soll aber nicht verlängert werden )Jetzt möchte sie aber wieder bei uns anfangen, weil sie bei der neuen Arbeit nicht richtig klar kommt. Sie hat unserem Chef angezeigt, das sie aber nur mit mindestens 6 Stunden pro Tag bei uns anfangen würde und nicht für vier, wie vorher. Man muss dazu sagen, das sie eine gute Kraft ist. Jetzt wurde eine Stellenausschreibung mit 6 Std ausgehängt und es haben sich Teilzeitkräfte ( die auch schriftlich angezeigt haben, mehr Stunden arbeiten zu wollen )darauf beworben. Der Chef ignoriert die Bewerber und möchte nur die eine Mitarbeiterin von außen einstellen. Welche Argumente kann der BR anbringen,um den richtigen Weg zu gehen.

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Community-Antworten (9)

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celestro

11.10.2019 um 17:57 Uhr

C
CARON15

11.10.2019 um 18:12 Uhr

@celestro, genau das Gesetz habe ich ihm vorgelegt und ihm gesagt, das die Mitarbeiter sich auch ihr Recht einklagen können. Leider sind in unserem fünfer Betriebsrat drei sehr gut mit der ehemaligen Kollegin befreundet und drehen alles so, wie sie es brauchen um sie wieder einzustellen.

C
celestro

11.10.2019 um 18:48 Uhr

tja, dann wird wohl nichts zu machen sein, außer das die MA WIRKLICH klagen. Denn ich wüsste jetzt gerade nicht, wie man den § drehen könnte, um zu einem anderen Ergebnis zu kommen.

G
Guitarman

11.10.2019 um 20:39 Uhr

Ich sehe das so, dass ja bei Neueinstellung eine Anhörung des BR gemäß §99 BetrVG stattfinden muss. Dann könnte der BR die Zustimmung nach §99Abs.2(Punkt3) verweigern mit der Begründung, dass die Teilzeitkräfte den Nachteil erleiden, den Anspruch aus Teilzeitbefr.G. §9 nicht durchsetzen zu können, dann müsste der AG die Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht beantragen. Vielleicht hilft ja schon verhandelnd die Androhung der Zustimmungsverweigerung.

C
CARON15

11.10.2019 um 20:47 Uhr

Das ist meine nächste Überlegung gewesen, aber, wenn von 5 BRM 2 dagegen stimmen ist sie trotzdem drin. Außer natürlich, das Ersatzmitglied kommt rein und sieht das genauso, wie die zwei . Ich habe ja nichts dagegen, das die Kollegin wieder bei uns anfängt, zumal wir keine neuen Mitarbeiter finden, aber nicht auf eine solch linke Masche. Aber eine Ankündigung an den AG könnte man schon machen. Danke

G
Guitarman

12.10.2019 um 02:50 Uhr

Oja, Du kämpfst an 2 Fronten, das ist diplomatisch das schwierigste Unterfangen. Jetzt (es ist nach Mitternacht) kommt mir der Gedanke, dass BR die Zustimmungsverweigerung androhen (oder diplomatisch andeuten) könnte, gleichzeitig dem AG Zustimmung anbietet, wenn er sowohl die externe Ex-Kollegin als auch (zusätzlich) eine interne Teilzeitkraft jeweils mit 6 Stunden einstellt bzw.aufstockt. Von dieser Taktik müsstest Du zunächst versuchen das Gremium zu überzeugen. Vielleicht will der AG ein arb.gerichtliches Beschlussverfahren vermeiden und geht darauf ein... Vielleicht ist das sehr fantastisch, aber verlieren kannst Du auch nichts, außer dass die anderen BR-Mitglieder Dich für verrückt halten.

C
CARON15

12.10.2019 um 07:13 Uhr

Das haben wir ihm auch schon vorgeschlagen, da sagt er wieder, das er zwei Stellen bei seinem Chef nicht durchbekommt. Was versteht man eigentlich unter „ dringende betriebliche Gründe entgegenstehen“ Danke für die Antworten

G
Guitarman

13.10.2019 um 13:48 Uhr

Caron 15, ich kann letzte Frage nicht differenziert beantworten, aber vielleicht hilft Dir dies hier (Links setzen scheint hier erlaubt):

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arnoldgraefl-tzbfg-9-verlaengerung-der-arbeitszeit-31-dringende-betriebliche-gruende_idesk_PI42323_HI1277284.html

C
CARON15

13.10.2019 um 14:38 Uhr

Danke das hat geholfen

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