Erstellt am 11.10.2019 um 15:57 Uhr von celestro
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__9.html
Erstellt am 11.10.2019 um 16:12 Uhr von Caron15
@celestro, genau das Gesetz habe ich ihm vorgelegt und ihm gesagt, das die Mitarbeiter sich auch ihr Recht einklagen können. Leider sind in unserem fünfer Betriebsrat drei sehr gut mit der ehemaligen Kollegin befreundet und drehen alles so, wie sie es brauchen um sie wieder einzustellen.
Erstellt am 11.10.2019 um 16:48 Uhr von celestro
tja, dann wird wohl nichts zu machen sein, außer das die MA WIRKLICH klagen. Denn ich wüsste jetzt gerade nicht, wie man den § drehen könnte, um zu einem anderen Ergebnis zu kommen.
Erstellt am 11.10.2019 um 18:39 Uhr von Guitarman
Ich sehe das so, dass ja bei Neueinstellung eine Anhörung des BR gemäß §99 BetrVG stattfinden muss. Dann könnte der BR die Zustimmung nach §99Abs.2(Punkt3) verweigern mit der Begründung, dass die Teilzeitkräfte den Nachteil erleiden, den Anspruch aus Teilzeitbefr.G. §9 nicht durchsetzen zu können, dann müsste der AG die Ersetzung der Zustimmung beim Arbeitsgericht beantragen. Vielleicht hilft ja schon verhandelnd die Androhung der Zustimmungsverweigerung.
Erstellt am 11.10.2019 um 18:47 Uhr von Caron15
Das ist meine nächste Überlegung gewesen, aber, wenn von 5 BRM 2 dagegen stimmen ist sie trotzdem drin. Außer natürlich, das Ersatzmitglied kommt rein und sieht das genauso, wie die zwei . Ich habe ja nichts dagegen, das die Kollegin wieder bei uns anfängt, zumal wir keine neuen Mitarbeiter finden, aber nicht auf eine solch linke Masche. Aber eine Ankündigung an den AG könnte man schon machen. Danke
Erstellt am 12.10.2019 um 00:50 Uhr von Guitarman
Oja, Du kämpfst an 2 Fronten, das ist diplomatisch das schwierigste Unterfangen. Jetzt (es ist nach Mitternacht) kommt mir der Gedanke, dass BR die Zustimmungsverweigerung androhen (oder diplomatisch andeuten) könnte, gleichzeitig dem AG Zustimmung anbietet, wenn er sowohl die externe Ex-Kollegin als auch (zusätzlich) eine interne Teilzeitkraft jeweils mit 6 Stunden einstellt bzw.aufstockt. Von dieser Taktik müsstest Du zunächst versuchen das Gremium zu überzeugen. Vielleicht will der AG ein arb.gerichtliches Beschlussverfahren vermeiden und geht darauf ein... Vielleicht ist das sehr fantastisch, aber verlieren kannst Du auch nichts, außer dass die anderen BR-Mitglieder Dich für verrückt halten.
Erstellt am 12.10.2019 um 05:13 Uhr von Caron15
Das haben wir ihm auch schon vorgeschlagen, da sagt er wieder, das er zwei Stellen bei seinem Chef nicht durchbekommt. Was versteht man eigentlich unter „ dringende betriebliche Gründe entgegenstehen“ Danke für die Antworten
Erstellt am 13.10.2019 um 11:48 Uhr von Guitarman
Caron 15, ich kann letzte Frage nicht differenziert beantworten, aber vielleicht hilft Dir dies hier (Links setzen scheint hier erlaubt):
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arnoldgraefl-tzbfg-9-verlaengerung-der-arbeitszeit-31-dringende-betriebliche-gruende_idesk_PI42323_HI1277284.html
Erstellt am 13.10.2019 um 12:38 Uhr von Caron15