Kündigung wegen angeblicher Schlechtleistung
Ist es zulässig, dass man die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters, ohne sein Wissen überwacht, um ihm dann vorzuwerfen, Leistungsbetrug zu begehen? Der Kollege arbeitet als Paketfahrer und hat eine Überlastungsanzeige gestellt, damit sein zu großer Bezirk, bemessen wird. Das wurde dann auch getan, allerdings nicht mit ihm, sondern einem Vertreter, der bei weitem nicht so ordentlich zustellt, keine Pause macht etc. Der war dann natürlich ca. 2 Stunden früher fertig! Der Kollege selbst, wurde dann nochmal anhand von Beobachtungen und Scannerdaten kontrolliert, ohne das er es wußte. Diese Fakten wurden ihm somit auf den Tisch geknallt und behauptet, dass er Leistungsbetrug begangen hat. Er hat aber niemals seine Pausen überzogen oder getrödelt. Er sollte dann unterschreiben, dass er in den nächsten 3 Monaten, keine Überstunden mehr angerechnet bekommt und sich aufgrund einer psychischen Krankheit (Er ist Opfer eines Überfalls gewesen, hat aber deshalb keine bleibenden Schäden) in Therapie begeben. Das hat ihm der BR geraten, sonst hätten sie ihn Kündigen wollen. Dann will man sich wieder mit ihm zusammen setzen und beraten, wie es weiter geht. Er arbeitet dort seit 21 Jahren, hatte nur einmal vor 18 Jahren eine Abmahnung und sonst nie Probleme. Das ganze nahm seinen Lauf, als er zusammen mit anderen Kollegen, die Überlastungsanzeige stellte. Alle mussten daraufhin zu einem Gespräch und bis auf ihn, haben alle wieder zurückgezogen. Es riecht also sehr nach "Bossing" und "Mobbing" durch die Kollegen, die bei der Bemessung seine Tour gefahren sind (Anscheißer vom obersten Chef, die oft mit diesem telefonieren). Was kann er tun, leider hat er ja diesen Wisch unterschrieben, weil ihm der BR dazu geraten hat?! Man muss noch erwähnen, dass sie gerne "alte" Leute raus haben wollen, um neue einzustellen, die dann für weniger arbeiten. Wie kann er sich gegen so eine Leistungskontrolle wehren, die ja nicht mal korrekt abgelaufen ist?
Community-Antworten (2)
15.03.2008 um 02:21 Uhr
@ tommi man oh man, diese Sachlage kann man nur als * Sündenfall* des BR´s und der GL qualifizieren ....da kann nur noch ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die GEW helfen, dringend!
15.03.2008 um 17:22 Uhr
Das denk ich mir auch, wie sieht es aber mit seiner Unterschrift aus, der AG kann doch nicht einfach sagen, dass er jetzt keine Überzeit mehr bekommt?
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