Erstellt am 09.06.2008 um 19:18 Uhr von DonJohnson
Nein, sehe ich genau so. Erstens ist das ja eine Versetzung nach 99, ihr könnt also die Zustimmung verweigern. 2. wäre interessant zu wissen, womit der AG die Probezeit rechtfertigt (lach). 3. wenn der AG doch schon eingelenkt hat, ist es meiner Meinung nach doch interessant zu wissen, wie er die erneute ordentliche Kündigung aussprechen will.
Erstellt am 09.06.2008 um 22:06 Uhr von Lotte
Neuling,
ein Rückkehrrecht oder ähnliches wäre möglich, aber das AV kann man nicht mit einer neuen Probezeit belegen, wenn der AN keinen neuen Vertrag unterschreibt mit völlig neuen Arbeitaufgaben und -bedingungen. Siehe auch BGB §622