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Kündigung und neue Probezeit?

N
Neuling45
Jan 2018 bearbeitet

Einen wünscherschönen, könnt ihr mir weiterhelfen. Also ein AN sollte eigentlich entlassen werden, Begründung Schlechtleistung, der BR hat dieser Kündigung nicht zugestimmt, da es nur eine pauschale Beurteilung zur Arbeit gab, keine detailierten Angaben worin diese Schlechtleistung bestehen sollte. Hieraufhin hat die Geschäftsleitung, na sagen wir mal eingelenkt und bot nun dem AN an , ihn an einen anderen Arbeitsplatz (andere Maschine) zu versetzen, grundlegend hätte der betroffene AN nichts dagegen, der Arbeitgeber möchte den AN aber auf diesem Posten erst mal wieder mit einer Probezeit von 6 Monaten belegen, der AN ist über 2 Jahre im Betrieb. Wir sehen das mit gemischten Gefühlen, da es ja in der Probezeit wesentlich einfacher ist zu kündigen oder sehen wir das falsch.

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Community-Antworten (2)

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DonJohnson

09.06.2008 um 21:18 Uhr

Nein, sehe ich genau so. Erstens ist das ja eine Versetzung nach 99, ihr könnt also die Zustimmung verweigern. 2. wäre interessant zu wissen, womit der AG die Probezeit rechtfertigt (lach). 3. wenn der AG doch schon eingelenkt hat, ist es meiner Meinung nach doch interessant zu wissen, wie er die erneute ordentliche Kündigung aussprechen will.

L
Lotte

10.06.2008 um 00:06 Uhr

Neuling, ein Rückkehrrecht oder ähnliches wäre möglich, aber das AV kann man nicht mit einer neuen Probezeit belegen, wenn der AN keinen neuen Vertrag unterschreibt mit völlig neuen Arbeitaufgaben und -bedingungen. Siehe auch BGB §622

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