Erstellt am 14.03.2008 um 21:30 Uhr von Tannenbaum
Also ich würde sagen das die Anfahrt nicht bezahlt werden muss. Warum auch wenn du arbeitest bekommst du auch nur die Arbeitszeit und Fahrgeld gibts auch. Nur die Zeit der BR-Sitzung im Haus zählt. Warum muss du immer ausser der Arbeitszeit an der Sitzung teilnehmen. Bei unds wurde es so geregelt, das jedes BR-Mitglieder meistens in der Arbeitszeit an der Sitzung teilnimmt. Schichtwechsel und so, oder arbeitest du immer nachts.
Erstellt am 15.03.2008 um 16:50 Uhr von KonaHead
Hi,
also in der Freizeit findet es statt da es nicht anders geht (3 Schichtsystem) und ich nicht möchte das ein Kollege wegen der BR-Sitzung Mehrarbeit leisten muß um mich zu ersetzten. Ich habe einen Anfahrtsweg von 300km das heißt das ich pro Sitzung rund 7 Stunden Fahrzeit habe. Aber nur etwa 3-4 Stunden Sitzungszeit bezahlt bekomme. Deswegen meine Frage.
Erstellt am 15.03.2008 um 19:38 Uhr von pirat
@KonaHead
ich bekomme auch Fahrtgeld, aber in einem ähnlichen Fall wie du, bekam ich auch das Kilometergeld für die BR Sitzung gesondert!
Fährt ein Betriebsratsmitglied gesondert zu einer „Betriebsratssitzung“, die außerhalb seiner üblichen Arbeitszeit, aber innerhalb der üblichen Arbeitszeit der meisten Betriebsratsmitglieder liegt, so sind ihm die gesondert aufgewendeten Fahrtkosten im Rahmen von § 40 Abs. 1 BetrVG zu erstatten.
zur Info....
http://www.ra-puzicha.de/Betriebsratssitzung.htm
Erstellt am 16.03.2008 um 15:22 Uhr von KonaHead
Hi,
also Kilometergeld bekomme ich,bei uns 27Cent/Km. Natürlich getrennt nicht über den Lohnzettel. Aber wie gesagt mit der Fahrzeit zur BR-Sitzung,das ist mir immer noch ein Rätzel. Ich vermehre einen ganzen Tag auf der Autobahn und bekomme nur etwa 3-4 Stunden Sitzungszeit bezahlt,den Rest des Tagen opfere ich dann unbezahlt von meiner Freizeit.
Erstellt am 16.03.2008 um 18:09 Uhr von pirat
@ KonaHead
des Rätsels Lösung .-)
hier die RN 6 der Kommentierung zu §30 BetrVG
Siebert/Becker: BetrVG, 11. Auflage 2007
Für die Teilnahme an den Sitzungen müssen die Mitglieder des Betriebsrats von der Arbeit freigestellt werden. Der Arbeitgeber ist zur Fortzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet. Findet ausnahmsweise eine Sitzung außerhalb der Arbeitszeit statt oder nehmen einzelne Betriebsratsmitglieder an Sitzungen außerhalb ihrer Arbeitszeit teil (z.B. Schichtarbeiter, Teilzeitbeschäftigte), so besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 BetrVG. Der Anspruch auf Freizeitausgleich besteht auch für ggf. erforderliche zusätzliche Fahrtzeiten. Ebenso besteht Anspruch auf Erstattung für zusätzliche Fahrtkosten. Einem einzelnen Betriebsratsmitglied kann die Teilnahme an einer Sitzung nicht verboten werden. Die Teilnahme an Sitzungen ist Pflicht der Betriebsratsmitglieder.
lies mal
http://lexetius.com/2003,1867
was meinst du eigendlich mit ...ich vermehre ....?
Erstellt am 17.03.2008 um 15:25 Uhr von rolfo2
Pirat hat Recht, fährst du zur BR Sitzung ausserhalb deiner Arbeitszeit weil die Sitzung auch ausserhalb der Arbeitszeit ist musst du
1. Kilometergeld bzw. Fahrtkostenerstattung bekommen
2. die Fahrtzeit ist wie die Sitzungszeit auszugleichen, kann die Zeit nicht innerhalb von 4 Wochen nach Antraghstellung ausgeglichen werden ist die Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten, sprich als Überstunden ausbezahlt werden.