Krankschreibung schon am 1.Tag entgegen des Arbeitsvertrages
Darf ein Arbeitsgeber von einem Mitarbeiter die Krankschreibung schon am 1. Tag verlangen, auch wenn in seinem Arbeitsvertrag der 3. Tag vereinbart ist? Welche MBR hat der BR?
Community-Antworten (7)
14.03.2008 um 13:21 Uhr
Das sind wohl 2 verschiedene Paar Schuhe, nehme ich an. Im AV steht wahrscheinlich, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am dritten Tag beim AG vorliegen muss. So weit, so gut. Ich vermute, euer AG möchte einen gelben Zettel ab dem ersten Tag sehen. Also ein oder zwei Tage telefonisch nach Selbstdiagnose zu Hause bleiben ist dann nicht mehr. Es steht nirgendwo, dass er das nicht verlangen darf. Allerdings hat der BR nach §87 Abs1 Satz1 hier ein Mitbestimmungsrecht. Aktuell läuft das seit Anfang diesen Monats bei uns. Jetzt läuft der AG allerdings Gefahr, dass diese Mitarbeiter/innen dann statt 2 künftig 5 und mehr Tage daheim bleiben.
14.03.2008 um 13:21 Uhr
amrullha, Du bist Dir sicher, dass im AV explizit der 3. Tag vereinbart ist ohne Öffnungsklausel?
14.03.2008 um 13:37 Uhr
@BRV4U Du schreibst Dir einen - gelinde gesagt - "Quatsch" zusammen, dass man glauben könnte, Du hättest das Arbeitsrecht umgedichtet.
@Amrullha Man kann die Nachweispflicht (eine AU vorzulegen) tatsächlich verkürzen. Ein BR hat da auch kein MBR, da dies Individualrecht ist.
14.03.2008 um 14:01 Uhr
@Kölner Individualrecht? Wenn der AG das von der gesamten Belegschaft fordert? Das berührt 'Fragen der Ordnung des Betriebes und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb', und da hat 'soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, der BR in dieser Angelegenheit mitzubestimmen' Was ist bitteschön am §87 BetrVG "Quatsch" ?
14.03.2008 um 14:16 Uhr
BRV4U, wenn er es von der ganzen Belegschaft fordert... Aber das erschließt sich mir aus dieser Frage nicht.
14.03.2008 um 14:55 Uhr
@Lotte nicht wieder böse werden wenn ein langer Text folgt - ich arbeite noch an mir! @Amrullha
Krankheit: Attest am ersten Tag Ausnahmen gibt`s immer
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen entschied: Von Arbeitnehmern, die häufig für einen kürzeren Zeitraum krank sind (hier mal zwei Tage, dort mal einen Tag), kann er Arbeitgeber schon am ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest verlangen. Das hat das LAG Hessen entschieden. Wenn auch normalerweise die Frist für die Vorlage eines ärztlichen Attests drei Tage beträgt, kann laut Rechtsprechung ein Arbeitgeber die sofortige Beibringung eines Attestes fordern, wenn ein wichtiger Grund besteht. Nach dem Urteil stellen die vorherigen häufigen Kurzerkrankungen einen solchen Grund dar. Urteil des LAG Hessen - Datum unbekannt - Aktenzeichen: 6 Sa 463/03 Veröffentlicht: Hamburger Morgenpost vom 13. August 2005 15.08.2005
14.03.2008 um 15:06 Uhr
Vielen Dank
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