Erstellt am 14.03.2008 um 12:06 Uhr von BRV4U
Habt ihr eine 6-Tage-Woche als Regelarbeitszeit ? Wenn ja, denke ich ist das kein Thema. Wenn nein, muss diese Mehrarbeit vom BR genehmigt werden (!?!).
Warum geht heute nicht ? Wäre wg. der Frist der Montag noch früh genug ?
Wieso eigentlich 3 Tage, nach §102 habt ihr doch eine Woche...
Erstellt am 14.03.2008 um 17:23 Uhr von Efaienaerbeer
@BRV4U
Bei einer fristlosen Kündigung sind etwaige Bedenken innerhalb von 3 Tagen schriftlich zu äußern (§ 102 Abs. 2 S. 3 BetrVG).
Ist die Anhörung heute reingekommen, dann reicht der Montag.
Bei fristlosen Kündigungen könnt ihr sowieso nur Bedenken anmelden und es hat keinen rechtlichen Einfluss auf die Kündigung. Wenn da also etwas beim Beschluss schief läuft ist es nicht so dramatisch.
Spricht der Arbeitgeber aber hilfsweise gleichzeitig eine ordentliche Kündigung aus, dann ist es wegen § 192 Abs. 5 BetrVG wichtig, dass ihr diesbezüglich alles richtig macht.
Ihr könnt morgen auch erstmal eure Bedenken formulieren und an den Arbeitgeber schicken und vielleicht habt ihr ja so tolle Argumente, dass der Arbeitgeber einlenkt. In dem Schreiben solltet ihr aber klarstellen, dass eure Stellungnahme noch nicht abschließend ist und ihr noch innerhalb der Wochenfrist zur ordentlichen Kündigung Stellung nehmen werdet. Dann euer BRV du zu diesem Thema "(hilfsweise) ordentliche Kündigung gegenüber Kollege xy" für nächste Woche zur BR-Sitzung.
Erstellt am 14.03.2008 um 21:48 Uhr von Tannenbaum
Hallo Leute HörGut hat gefragt ob BR-Sitzungen ausserhalb der Arbeitszeiten stattfinden dürfen.
Kann schon mal, aber normalerweise werden BR-Sitzungen in der Arbeitszeit abgehalten. Unsere Chef würde für Sitzungen keine Mehrabeit zahlen.