Ein Kollege aus dem BR geht immer dann , wenn bei uns im Unternehmen die meiste Arbeit anliegt aus dem Arbeitsprozess raus, um BR-Arbeit zu erledigen. Nun rüffelt der AG dieses Verhalten.

Wie weit hat der AG Einfluss auf die Entscheidung des BRs, wann und wie lange er sich von der normalen Tätigkeit abmelden kann um BR-Arbeit zu erledigen. In wie weit hat das BR-Mitglied das Recht , einfach zu sagen ich muss jetzt BR-Arbeit machen, nur um der "normalen" Tätigkeit nicht mehr nachzukommen ?

Wo und wie ist das im BetrVG geregelt ?