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Überstunden-Meldungen

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Sabine1980
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein großes Straßenbauunternehmen, der BR hat schon immer Schwierigkeiten mit den Überstundenmeldungen bzw. der Zustimmungsbeantragung, wäre auf dem Bau nicht möglich wir sollen uns mit der Nachmeldung begügen, da es manchmal wirklich schwierig ist die ÜStd. nach der regulären Arbeitszeit schon im voraus zu wissen, es sich manchmal kurzfristig ergibt, haben wir (wohl leider) uns bis jetzt damit begnügt. Leider fängt es jetzt an aus dem Ruder zu laufen, denn auch die Nachmeldungen , im Moment sind es ja noch nicht ganz soviele (Witterungsbedingt) müssen wir regelrecht verlangen. Nun erfordert ein Auftrag das die Arbeiten Sa/So und Feiertag ausgeführt werden müssen - wegen der speziellen Lage - . Der BR hat dies nur so nebenbei von den betroffenen Arbeitnehmern erfahren, von der GL hatten wir bis gestern noch rein gar nichts gehört. Gleich heute morgen hat unser BRV mal nachgefragt und da bekam er die Antwort, für die So. und FT -Arbeit lege eine erforderliche Genehmigung der Behörde vor und somit ginge das denn BR überhaupt nichts an. Seit es unseren BR gibt wurde noch nicht an So. und FT gearbeitet, darum haben wir auch keine Erfahrungswerte. Aber der Samstag wurde auch nicht angemeldet. Kennt ihr solche Fälle, wie ist der BR zu unterrichten, wir denken doch auch bei von Amt genehmigten Tagen oder ? Danke für Eure Mithilfe Gruß Sabine1980

6.62002

Community-Antworten (2)

I
Immie

14.03.2008 um 11:11 Uhr

@Sabine1980 §87 Abs 1 NR 2 BetrVG...ohne diese Genehmigung bräuchte er erst gar nicht mit euch verhandeln...was aber nicht heisst das ihr aus der MB raus seid...

P
Petrus

14.03.2008 um 15:16 Uhr

Sabine: Zum ersten Problem: Überstunden beantragen und Überstunden tatsächlich_leisten sind zwei paar Stiefel. Und wir reden bestimmt auch nicht über "'ne halbe Stunde dran hängen, damit die Baustelle heute noch abgeschlossen wird - und nicht alle wegen 30 min am nächsten Tag nochmal zur Baustelle müssen" - das kann man vermutlich in eurer Branche "nachmelden" Aber wenn es im Sommer heißt: "Bei schönem Wetter machen wir jeden Tag 10 Stunden", dann muss man vorher pro Tag zwei Stunden beantragen. Wenn die Mehrarbeit buchstäblich "ins Wasser" fällt, wurde eben zu viel beantragt - gibt's da ein Problem?

Zum zweiten Problem: Wenn der Chef nicht ganz schnell einsichtig wird, solltet ihr per einstweiliger Verfügung die nicht mitbestimmte Mehrarbeit untersagen lassen - dann kann euer Chef seine Genehmigung aufs Dixi-Klo legen...

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