Erstellt am 14.03.2008 um 10:11 Uhr von Immie
@Sabine1980
§87 Abs 1 NR 2 BetrVG...ohne diese Genehmigung bräuchte er erst gar nicht mit euch verhandeln...was aber nicht heisst das ihr aus der MB raus seid...
Erstellt am 14.03.2008 um 14:16 Uhr von Petrus
Sabine:
Zum ersten Problem: Überstunden _beantragen_ und Überstunden _tatsächlich_leisten_ sind zwei paar Stiefel. Und wir reden bestimmt auch nicht über "'ne halbe Stunde dran hängen, damit die Baustelle heute noch abgeschlossen wird - und nicht alle wegen 30 min am nächsten Tag nochmal zur Baustelle müssen" - das kann man vermutlich in eurer Branche "nachmelden"
Aber wenn es im Sommer heißt: "Bei schönem Wetter machen wir jeden Tag 10 Stunden", dann muss man vorher pro Tag zwei Stunden beantragen. Wenn die Mehrarbeit buchstäblich "ins Wasser" fällt, wurde eben zu viel beantragt - gibt's da ein Problem?
Zum zweiten Problem: Wenn der Chef nicht ganz schnell einsichtig wird, solltet ihr per einstweiliger Verfügung die nicht mitbestimmte Mehrarbeit untersagen lassen - dann kann euer Chef seine Genehmigung aufs Dixi-Klo legen...