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Systemzugriff auf BR-Meldungen im Personalsyste

M
Mkurz
Aug 2022 bearbeitet

Unser Arbeitgeber hat ein Personalsystem über das er alle Personalmeldungen an den BR einsteuert. Wir BR erteilen darüber unsere Zustimmung oder Widersprüche. Wir haben keinen Einblick in die Personalakte!!! Die ist separat und das ist auch gut so. Darüber hinaus können wir BR alle in der Vergangenheit liegenden Meldungen einsehen. Auch die im Laufe der Jahre erfolgten Veränderungen in der Tätigkeit eines Beschäftigten (Versetzungen, Strukturänderungen, Entgeltstufen etc.) können wir so sehen. Nun möchte der AG diesen Zugriff in die Vergangenheit für die neu gewählten BR einschränken mit der Begründung der Einhaltung der DSGVO. Wir vertreten die Rechtsposition, dass dies nicht rechtens ist, da einerseits die DSGVO subsidiär zum BetrVG steht und andererseits diese eine Behinderung der BR-Arbeit darstellt. Kann mir bitte hier jemand weiterhelfen? Vielen Dank

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Community-Antworten (11)

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Catweazle

23.08.2022 um 17:36 Uhr

Ich denke, der Arbeitgeber macht es richtig. Mir fällt keine Aufgabe des BR ein bei der er die persönlichen Daten der Arbeitnehmer aus der Vergangenheit wissen muss. Bei einer personellen Maßnahme muss er die notwendigen Daten sowieso mitteilen.

C
celestro

23.08.2022 um 17:48 Uhr

"Nun möchte der AG diesen Zugriff in die Vergangenheit für die neu gewählten BR einschränken mit der Begründung der Einhaltung der DSGVO."

Nur um sicher zu gehen ... die Einschränkung gilt für ALLE BRM ... also sowohl "alte Hasen", wie auch Neue, die jetzt in den BR gekommen sind?

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Relfe

23.08.2022 um 17:50 Uhr

alles was "keine Wirkung" mehr hat, muss gem DSGVO vernichtet werden, auch der BR muss das machen. Also dürfen neue und alte BRM (alte Hasen) so-oder-so die ganzen Vorgänge mit schützeneswerten und besonders schützeneswerten Daten die "erledigt" sind nicht einsehen.

Nur Vorgänge die noch wirken oder aktuell sind, sind gem DSGVO nicht zu löschen.

d.h. euer AG verhält sich korrekt und eure Forderung ist gegen die DSGVO (warum wollen BRM eigentlich immer in der Vergangenheit rumschnüffeln, an der sie so-oder-so nix mehr ändern können?)

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Kjarrigan

23.08.2022 um 18:02 Uhr

Da tut der AG gut daran diese Datenschutzlücke zu schließen.

btw - du schriebst von Zustimmung und Widersprüche Gab es jemals Ärger bei Euch bei Widersprüche bezzgl der "digitalen Form" und /oder Streit um Firstbeginn / Fristende?

§ 99 (3) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. 2Teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die Verweigerung seiner Zustimmung nicht innerhalb der Frist schriftlich mit, so gilt die Zustimmung als erteilt.

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Mkurz

24.08.2022 um 12:22 Uhr

Zuerst vielen Dank für die Rückmeldungen! Doch zum besseren Verständnis:

Es geht hier nicht um die Personalakte!!!! Die ist und bleibt verschlossen! Wir sehen keine besonders schützenswerten Daten wie Beurteilungen noch andere Dokumente. In diesem System werden vielmehr alle mitbestimmungsrelevante Meldungen wie Tätigkeitsschlüssel oder Versetzungen eines Beschäftigten mit der entsprechenden Ziel-Vergütung dokumentiert. Nur darüber können wir das einsehen und Meldungen aus der Vergangenheit nachvollziehen, denn das hat natürlich noch Wirkung. Wir speichern aus diesem System keinerlei Daten ab! Werden diese Daten gelöscht, müssen wir beim Personalbereich nachfragen und dabei den MA kompromittieren. Bei einer Löschung kann der BR etwaige Ansprüche und Forderungen eines MA nicht mehr nachvollziehen und auf Plausibilität prüfen.

Ferner bekommen nur die neu gewählten BR keinen rückwirkenden Zugriff, die "alten Hassen" sehen weiterhin in die Vergangenheit.

Über dieses System werden alle BR-Meldungen fristgerecht bearbeitet und dokumentiert. Und nur über diese Daten spreche ich hier :-)

C
celestro

24.08.2022 um 12:45 Uhr

Der AG kann hier entweder mit der DSGVO argumentieren ... dann müssten diese Daten aber auch für die "alten Hasen" gesperrt werden. Oder der AG gibt Euch die Daten, weil der BR sie haben darf bzw. für seine Arbeit braucht. Dann haben aber ALLE BRM den Zugriff auf diese Daten "verdient".

R
Relfe

24.08.2022 um 12:50 Uhr

  1. die DSGVO unterscheidet nicht zwischen "neuen Karnickeln" und "alten Hasen"
  2. alle persönlichen Daten sind besonders schützenswert, also auch Name, Geb-Datum etc, Gehaltseinstufung wann wo wie.

daraus folgt: man kann vom BR immer den Status von heute einsehen, wenn es denn dazu eine Anspruch gibt. In die Vergangenheit schauen darf man grundsätzlich nicht, weil die Daten zu löschen sind. --> das gilt auch für den BR als Gesamtes incl. der "alten Hasen"

Schau mal in die DSGVO zu den Themen -Datensparsamkeit

  • Löschpflichten etc

Wo eurer AG einen Fehler macht: auch für ihn gibt es keine Unterscheidung von "neuen Karnickeln" und "alten Hasen" --> alle BRM sind gleichgestellt, haben die gleichen Rechte und Pflichten (außer der BRV der ein ein paar Extra-Aufgaben, aber das ist hier irrelevant)

  • er muss allen BRM die Daten zur Verfügung stellen, auf die diese ein Anrecht haben, d.h. wenn die "neuen Karnickel" kein Recht auf Daten haben, dann ahben alle BRm kein Recht auf diese Daten (und umgekehrt)
C
Catweazle

24.08.2022 um 13:03 Uhr

Alle personenbezogenen Daten sind geschützt. Dem BR kann es egal sein ob ein Mitarbeiter in der Vergangenheit versetzt wurde oder nicht. Für Ansprüche und Forderungen ist der Mitarbeiter selbst zuständig.

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Mkurz

24.08.2022 um 15:41 Uhr

@catweazle, wozu braucht dann ein MA noch eine Beratung beim BR? Wenn er für alles selbst zuständig ist? Wohl dem MA, der alles für sich dokumentiert! Das sehe ich definitiv anders. :-)

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ganther

25.08.2022 um 01:26 Uhr

darfst Du... aber Datenschutz nach der DSGVO ist halt anders

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XYZ68

25.08.2022 um 09:40 Uhr

@Mkurz Der Mitarbeiter hat jederzeit ein Einsichtsrecht in seine Personalakte und kann dabei auch ein BR-Mitglied mitnehmen.

Als BR-Mitglieder darf es keinen Unterschied bei den Informationen geben, ok, die Lohn- und Gehaltslisten darf nur der BR-Ausschuss einsehen, dass heißt aber nicht, dass er innerhalb des Gremiums nicht darüber reden darf.

Ich verstehe nur nicht, wofür ihr die Informationen aus dem System des Arbeitgebers eigentlich benötigt. Ihr müsst doch über eure Beschlüsse eh Protokolle haben. Zumindest von den Beschlüssen, die noch wirksam sind. Und was interessiert mich heute noch, wie die Struktur von vor 5 Jahren war oder wer vor 3 Jahren die Position gewechselt hat. Ist doch nicht mehr relevant.

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