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Stundenaufstockung BR

B
Bellaa
Okt 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, In unserem 3 Gremium sind nur Teilzeitbeschäftigte mit sehr wenigen Stunden. Dadurch haben wir oft Überstunden wegen unseren Sitzungen und über Seminare denken wir garnicht.

Gibts es irgendwelche Möglichkeit das der AG die Stunden erhöhen muss? Wir haben ein Gespräch mit dem AG gehabt, er lehnt es aber ab. Wir sind erst seit 5 Monaten ein BR

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Community-Antworten (5)

R
rsddbr

11.10.2019 um 11:39 Uhr

"[..] und über Seminare denken wir garnicht."

Doch! Solltet ihr aber! Dort lernt ihr genau das wichtige Grundlagenwissen.

Eine gesetzliche Grundlage für die vertragliche Erhöhung der Wochenarbeitszeit gibt es nicht. Der AG muss jedoch Rücksicht auf die BR-Arbeit nehmen, wenn es um die Zuteilung der Arbeit / Aufgaben geht.

U
UdoWoe

11.10.2019 um 12:35 Uhr

Hallo Bellaa, wie rsddbr schon schreibt, Seminare auf jeden Fall machen. Ob ihr mit eurem Antrag auf mehr Arbeitsstunden durchkommt ist sehr fraglich. Zumal das BR-Amt ein Ehren-Amt ist. Ich hatte auch schon mit meinem AG Diskussion, da ich einen Tag in der Woche frei habe (4-Tage-Woche). Habt ihr eine Regelung über Mehrabeit? Dann würde ich einfach mal hingehen und dem AG die Mehrarbeit (inkl. Zuschläge) vorlegen. Mal sehen wir er reagiert. Seid ihr einer Gewerkschaft oder Verband angeschlossen? Dann würde ich diesen mal kontaktieren und fragen wie er das sieht. Oder, was auch möglich wäre um etwas Druck auf den AG auszuüben, setzt eure ganzen Sitzungen während der regulären Arbeitszeit an. Dann fehlt ihr jedesmal entschuldigt und der AG muss für Vertretung sorgen (Ich weis, jetzt wird der eine oder andere sagen, dann müssen die Kollegen herhalten. Das Argument ist mir auch bewusst, aber eine andere vernünftige Idee habe ich momentan auch nicht.).

K
kratzbürste

11.10.2019 um 13:13 Uhr

Wobei ja beim Besuch eines Seminares bei Teilzeitkräften ohnehin eine Aufstockung der Zeit bis zur Höhe einer Wochenarbeitszeit für Vollzeitkräfte vorgesehen ist (§ 37 Abs. 6 BetrVG ) . Also unbedingt Seminare besuchen.

S
seehas

11.10.2019 um 13:15 Uhr

§ 37, Abs 2 BetrVG: Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebes zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Das bedeutet, dass euer Chef die Arbeit die ihr in der Zeit erledigen würdet in der ihr eine Sitzung habt oder vorbereitet oder ein Protokoll schreibt oder Gespräche mit Mitarbeitern führt oder Gesetzestexte lest oder sonst irgend etwas für den BR tut von jemand anderem erledigen lassen muss. Es ist nicht eure Aufgabe danach zu schauen, dass diese Arbeiten erledigt werden. Die Chefs bauen gerne darauf, dass die BRäte das nicht durchziehen, aus Rücksicht auf die Kollegen. Dann schuftest du dich aber zu Tode und kannst dabei weder die BR Arbeit noch die andere Tätigkeit richtig machen.

B
Bellaa

11.10.2019 um 19:22 Uhr

Vielen Dank für die antworten, die Grund Seminare besuchen wir abwechselnd und tauschen die Infos untereinander.

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