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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stundenaufstockung erneute Probezeit

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Liam2016
Dez 2018 bearbeitet

Wir haben eine Mitarbeiterin, die ca 3 jahre einen unbefristeten arbeitsvertrag hat mit 50 Prozent Stellenanteil. Die Mitarbeiterin kann nun ab 1.1. Auf 75 Prozent aufstocken. Im Ankörungsbogen an den BR würde bei der Mitarbeiterin eine erneute Probezeit von 6 Monaten vom AG auferlegt. Wie seht Ihr da die Rechtslage?

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Community-Antworten (5)

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Catweazle

10.12.2018 um 23:59 Uhr

Eine erneute Probezeit kann nur vereinbart werden wenn der sich der Tätigkeitsbereich ändert. Für den BR ist es aber unwichtig. Oder wollt ihr den Arbeitgeber auf die Unwirksamkeit aufmerksam machen?

P
Pjöööng

11.12.2018 um 11:01 Uhr

Zitat (Catweazle): "Eine erneute Probezeit kann nur vereinbart werden wenn der sich der Tätigkeitsbereich ändert."

Häh?

Der Gesetzgeber kennt ein Probezeit nur im Rahmen des § 622 (3) BGB. Diese kann nur zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses vereinbart werden!

C
Catweazle

11.12.2018 um 11:14 Uhr

Quelle DGB Rechtsschutz: Probezeit beim selben Arbeitgeber Tritt dagegen ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber eine neue Stelle an, so kann grundsätzlich für diese Stelle eine Probezeit vereinbart werden. Das gilt aber nur, wenn sich die Tätigkeit so wesentlich von der vorherigen unterscheidet, dass eine solche Erprobung erforderlich ist.

P
Pjöööng

11.12.2018 um 13:27 Uhr

Was ist denn mit "... so kann grundsätzlich FÜR DIESE STELLE eine Probezeit vereinbart werden ..." gemeint?

Das wäre dann keine neue Probezeit für das Arbeitsverhältnis, sondern für die neue Stelle? Sprich der Arbeitnehmer geht wieder zurück auf seine alte Stelle (bzw. vergleichbar) wenn er sich nicht bewährt? Das wäre dann definitiv keine Befristung im Sinne des Gesetzes.

C
Catweazle

11.12.2018 um 14:11 Uhr

Das sehe ich auch so.

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